AW: Haustiere - mit die beste Therapie!
Hallo Reinhard,
bei einer Beschwerde über einen Arzt ist die Ärztekammer zuständig. Eventuell gilt das auch für Krankenhäuser.
Eine Beschwerde beim ärztlichen klinischen Direktor wird im Haus bleiben.
L.G.
Anneli .
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Geändert von Blauerschmetterling (27.10.2010 um 14:34 Uhr)
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