AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
hallo silke,
es ist wirklich so, egal ob arge oder rv. die gesetztliche grundlage ist das sgb. und nachdem hat man nur anspruch auf eine ahb nicht vor ablauf von vier jahren. es müssen medizinische gründe dafür sprechen, dann ist auch früher eine ahb möglich. ich würde mich an den arzt wenden, dass er oder sie das gut begründet, denn es müssen medizinische gründe für eine weitere reha sprechen.
wir wisse doch alle wie stur die leute bei den versicherungen und kassen sind. die denken, die verwalten ihr eigenes geld. allerdings bin ich trotzdem nach wir vor der meinung, dass solidargelder auch nicht verschwendet werden dürfen, so wir früher.
hast du denn schon einen ganz normalen widerspruch eingelegt. ansonsten würde ich das mit meinen arzt noch einmal besprechen und dann klagen.
lg
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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