AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
hallo mywu,
was ist denn das für ein kommentar "nicht schön". hat das ein arzt gesagt oder eine rta? das ist ja schon ungeheuerlich. ist du so schwer gestürzt , das du dir die rippengebrochen hast? tut mir wirklich leid für dich. und ich drücke alle daumen für dich, das es höchstens eine prellung ist.
ich muss aber noch einmal wegen der reha fragen:
laut SGB VI (Rentenversicherung) § 12 Absatz 2 (2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren
nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren
Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden
sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend
erforderlich sind. Zitat ende.
Wer kennt eine Gesetzesstelle, in der etwas anderes steht. Bitte bitte lasst es uns alle wissen, dann hat man mehr in der Hand bei der Beantragung.
liebe grüsse
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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