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Alt 06.01.2011, 20:57
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Atlan Atlan ist offline
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Registriert seit: 16.08.2005
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

hallo mywu und alle anderen an reha interessierte:
chili: ich gebe dir recht, das ist in der tat der entscheidendesatz aber auch im Blauen Ratgeber steht: Eine weitere ambulante oder stationäre Reha können sie erst nach vier weiteren Jahren beantragen, (es sei denn es treten Rückfälle auf)
Zitat ende.
Ich habe es nciht geschafft, die Seite zu kopieren. tut mir leide. ich will auch keinem die reha vermiesen. bitte versteht das richtig, aber ich finde keine gesetzesstelle, die uns expliziet einen rechtsanstpruch auf eine zweite reha nach z.b. einem oder zwei jahren einräumt. das ist immer von der medizinischen begründung abhängig.
der ratgeber kann von der deutschen krebshilfe heruntergeladen werden.
also ich bin immer noch auf der suche nach der gesetzesstelle, die uns einen anspruch darauf einräumt und auf die man sich dann auch berufen kann.
liebe grüsse
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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