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#1
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Hallo,
ich habe am ganzen Körper sehr viele Leberflecke, sicher 200 Stück, aber die meisten nicht über 3-4 mm (also nicht dieses Nävus Syndrom mit den großen Flecken) und bin daher schon seit meiner Jugend immer bei der Hautkrebsvorsorge. Es wurden schon viele Flecke rausgeschnitten, ich habe viele Narben am ganzen Körper. Ich sage beim Arzt aber auch klar, dass ich "lieber" Narben habe als einen auffälligen Fleck drin zu lassen. 2011 war ein superfiziell spreitendes Melanom, Clarklevel 2, Mitose 0, pt1a an der Vorderseite der Schulter dabei. Das hat mich im Studium vollkommen aus der Bahn geworfen psychisch. Ich sehe die breit klaffende, rötliche Narbe jeden Tag. Metastasen gab's zum Glück keine - aber eben etwa jährlich weitere auffällige und zu operierende Flecke teils mit Krebsvorstufen. Ich wusste damals nicht, dass man einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann. Daher nun meine Frage: die 5 Jahre Heilungsgewährung sind für die Schulter gesehen ja schon rum. Wenn man bis dahin keine Metastasen hat, ist der GdB dann null? Oder was spielt bei dem GdB dann noch rein? Ich vermute mal, dass die andauernde psychische Belastung nicht zählt, wenn ja sogar die Melanoma in situ nicht zu einem GdB führen. Wie war das bei Euch? Viele Grüße Isabel |
#2
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Hallo Isabel,
ich hatte vor 10 Jahren ungefähr das selbe Stadium wie du. Dass ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann, habe ich hier über das Forum erfahren, leider keine Info durch einen Arzt. Ging dann auch problemlos durch. 50 % für 5 Jahre. Noch während der Heilungsbewährung hatte ich ein Melanom in situ. Trotzdem keine Verlängerung. Deine Chancen, jetzt noch einen Ausweis zu bekommen, stehen sehr schlecht, wenn du ihn jetzt erst beanträgst. Leider! Drücke dir die Daumen, dass es bei dir so weitergeht wie bisher. Ich verzichte lieber auf den Schwerbehindertenausweis als nochmal ein Melanom zu bekommen (Kontrollen und Fotodokumentation bei verschiedenen Hautärzten). |
#3
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Vielen lieben Dank Dir für Deine Rückmeldung!
Ja ich denke dann werd ichs gar erst nicht beantragen nach so langer Zeit. |
#4
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Versuche es doch einfach - ist kein großer Zeitaufwand, hat aber großen Nutzen. Denke daran, auf die psychische Belastung einzugehen!
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Quod si non sit tempus, cum me? Der Tod sagt "Was würdest du mit deiner Zeit anstellen, wenn es mich nicht gäbe?" |
#5
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Hallo,
ich hab noch ein wenig recherchiert und ein Urteil gefunden: https://openjur.de/u/143758.html Wenn innerhalb der 5 Jahre kein Rezidiv / Metastasen entstehen, aber zumindest ein melanoma in situ, dann ist selbst dann der GdB bei null (abgesehen von anderweitigen Erkrankungen). Viele Grüße, IsabelW |
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