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Alt 31.03.2013, 14:39
pgross pgross ist offline
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Standard Chemo Tücher

Geländervorschriften in Deutschland und der Schweiz: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Geländer spielen eine zentrale Rolle in der Bauplanung und Architektur, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es klare Vorschriften, die die Gestaltung, Höhe und Belastbarkeit von Geländern regeln (weitere Informationen zu geländer unter https://www.xn--gelnder-info-icb.de/). Diese Vorschriften unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten, was für Bauherren, Architekten und Handwerker relevant ist, die in beiden Ländern tätig sind.

Geländervorschriften in Deutschland

In Deutschland sind Geländervorschriften in den Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer geregelt. Dabei gelten einige zentrale Vorgaben:

Geländerhöhe:

Die Mindesthöhe eines Geländers beträgt in der Regel 90 cm bei Absturzhöhen bis 12 m.

Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss das Geländer mindestens 110 cm hoch sein.

Kindersicherheit:

Zwischenstäbe oder andere Bauteile dürfen nicht mehr als 12 cm Abstand zueinander haben, um zu verhindern, dass Kinder hindurchklettern oder sich einklemmen können.

Belastbarkeit:

Geländer müssen so konstruiert sein, dass sie eine horizontale Belastung von mindestens 0,5 kN/m (Kilonewton pro Meter) standhalten können, um Sicherheit zu gewährleisten.

Material:

Es gibt keine strikten Vorgaben zu Materialien, jedoch müssen diese langlebig und stabil sein.

Anwendungsbereiche:

Die Anforderungen können je nach Nutzung des Gebäudes variieren, beispielsweise für Wohngebäude, öffentliche Gebäude oder Industrieanlagen.

Geländervorschriften in der Schweiz

In der Schweiz sind die Vorgaben in den Normen der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) sowie in den kantonalen Baugesetzen geregelt. Hier einige zentrale Punkte:

Geländerhöhe:

Die Mindesthöhe eines Geländers beträgt 100 cm bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 m.

Bei besonders gefährdeten Bereichen, wie bei öffentlichen Gebäuden oder Arbeitsplätzen, können höhere Anforderungen gelten.

Kindersicherheit:

Analog zu Deutschland dürfen die Abstände zwischen Stäben oder anderen Elementen maximal 12 cm betragen.

Oft wird zusätzlich gefordert, dass horizontale Elemente vermieden werden, die Kindern als Kletterhilfe dienen könnten.

Belastbarkeit:

Geländer in der Schweiz müssen in der Regel einer horizontalen Belastung von mindestens 1 kN/m standhalten, was strenger als die deutsche Norm ist.

Material:

Materialien müssen nicht nur stabil, sondern auch witterungsbeständig sein, insbesondere bei außenliegenden Geländern.

Barrierefreiheit:

Die Schweiz legt einen stärkeren Fokus auf barrierefreies Bauen. Geländer müssen oft zusätzlich Handläufe auf unterschiedlichen Höhen bieten, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität gerecht zu werden.

Unterschiede und Herausforderungen

Der größte Unterschied zwischen den beiden Ländern liegt in der geforderten Geländerhöhe und der Belastbarkeit. Während Deutschland bei höheren Abstürzen eine Mindesthöhe von 110 cm vorsieht, sind in der Schweiz grundsätzlich 100 cm ausreichend. Die höheren Belastbarkeitsanforderungen in der Schweiz können zu einem erhöhten Material- und Konstruktionsaufwand führen.

Auch die Betonung der Barrierefreiheit ist in der Schweiz stärker ausgeprägt, während Deutschland diesen Aspekt oft spezifischeren Vorschriften, wie der DIN 18040, überlässt.

Fazit

Die Vorschriften für Geländer in Deutschland und der Schweiz weisen viele Gemeinsamkeiten auf, da beide Länder hohen Wert auf Sicherheit legen. Dennoch gibt es Unterschiede in der Umsetzung, insbesondere bei der Mindesthöhe, Belastbarkeit und Barrierefreiheit. Für Bauprojekte, die über die Landesgrenzen hinausgehen, ist es wichtig, sich mit den spezifischen Vorgaben des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen, um rechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen zu erfüllen.

Geändert von pgross (18.11.2024 um 10:44 Uhr)
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Alt 31.03.2013, 16:27
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suze2 suze2 ist offline
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Standard AW: Mastektomie

also eine freundin von mir hat sich diesbezüglich erkundigt. es gab zwei optionen: die eine wäre ein selbstbezahlte mastektomie, wobei da mir nicht ganz klar war, ob dabei wirklich alles entfernt würde oder ob es sich einfach um eine extreme verkleinerung handelt. es wäre mit dieser "kaffefilter" methode, dh. ausscheilung durch die brustwarze und erhalt derselben.
das zweite wäre eben arumentation gegenüber den ärzten und der krankenkassa (das wär bei meiner freundin nicht so einfach, da niemand Bk hat in ihrer familie, allerdings kann die angst vor BK schon ein argument sein).

aber im fall der von dir erwähnten frau muss es ja schon einen verdacht geben, womit der fall wieder etwas anders liegt.

alles gute
suze2
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