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#1
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Moin moin
!Da ich nebenan unter "Rechtliches und finanzielles" keine Antworten bekomme versuche ich es mal hier. Also... ich bin jetzt aus der AHB zurück und möchte mit der Wiedereingliederung beginnen. Meine private Krankenkasse fordert nun den Entlassungsbericht an und droht gleich mit Konsequenzen, falls ich das nicht tue. Das allein finde ich sehr befremdlich. Aber auch, dass sie überhaupt nach dem Brief fragen. Es ist ein Reha-Brief, der sieben Seiten lang ist und in dem ausführlich viele Dinge drin stehen, Sozialanamnese und so weiter, die meine Versicherung und auch sonst niemanden etwas angehen außer meinen Onkologen. Nun ist es für die GKV ja gut geregelt, dass die Kassen keine Unterlagen anfordern dürfen, sondern nur der medizinischen Dienst. Aber wie verhält es sich bei privaten Krankenversicherungen ? Dürfen die das ? Ich recherchiere schon seit Stunden, finde aber nichts. Ich bin schon am überlegen, ob ich dem Ärger aus dem Weg gehe und eine abgespeckte Version des Briefes einfach hinschicke, auch wenn ich der Meinung bin, dass Arztbriefe nicht zum Versicherer gehören. Gibt es Meinungen und/oder rechtliche Grundlagen ? Wie habt Ihr das gemacht ?
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
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#2
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Hallo Sunny,
bei mir ist das alles schon sehr lange her. Ich hoffe, ich bekomme es noch zusammen. Meine priv. Krankenkasse hat zur AHB nichts dazu gezahlt. Krankengeld bekam ich auch nicht. So hatte sie auch nichts mit meiner Wiedereingliederung zu tun. Vermutlich sieht das bei Dir anders aus. Ich glaube, ich habe Dir nicht wirklich helfen können. |
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#3
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Hallo Sunny,
also ich bin auch privatversichert (+ Beihilfe). Meine Versicherung hat noch nie einen Arztbericht gefordert. Die Diagnose kennen sie nur aus den Rechnungen. Mit der Wiedereingliederung hatte meine Versicherung gar nichts zu tun. Bin allerdings auch Beamtin und habe während der Krankheit weiter Gehalt bekommen. Bei den gesetzlich Versicherten hat die KK glaube ich nur damit zu tun, weil sie ja Krankengeld zahlt. Weiß nicht, wie das bei dir geregelt ist. Schöne Grüße, Silvia |
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#4
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Hallo sunny,
ich würde mich im Zweifel direkt an den PKV-Verband wenden und mich dort nach der Üblichkeit der Vorgehensweise und den näheren Gründen und Rechtsgrundlagen erkundigen: http://www.pkv.de/service/kontakt/ Das kannst du aber natürlich auch erst einmal bei deiner PKV tun. Dann kannst du auch gleich deine Bedenken äußern. LG, Anne FFM
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Zack: Lächeln! (aus "Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran") Derjenige, der sagt, das geht nicht, sollte nicht denjenigen unterbrechen, der es gerade tut. Altes Chinesisches Sprichwort |
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#5
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Hallo Ihr Lieben,
danke für die Antworten !Anne,(süßes Avatarbild ) vielen Dank für den link, ich habe direkt mal eine Anfrage gestartet. Bei meiner PKV hab ich die Bedenken schon geäußert, ich hatte aber mal wieder jemanden am Apparat, die eh nicht so genau Bescheid wusste und mir auch keine Begründung nennen konnte, wozu sie den Brief überhaupt haben wollen. Es bestehen im Moment eigentlich keine Unklarheiten. Diagnose ist seit 10 Monaten bekannt, Wiedereingliederungsplan liegt längst vor (Beginn am Montag ), aktueller Zahlschein ist auch da. Ich habe ganz freundlich meine Bedenken geäußert, aber sie hat mich überhaupt nicht verstanden und wurde gleich etwas ungehalten.Silvi, bei mir müssen sie weiter Krankengeld zahlen, ich bin keine Beamtin. Das haben sie mir auch - bisher nur mündlich - zugesichert. Ortrud, meine Versicherung zahlt die AHB - das war aber ein harter Kampf - und ganz normal Krankengeld. Zumindest letzteres war bisher mal kein Problem.
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! Geändert von *sunny* (27.05.2010 um 16:16 Uhr) |
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#6
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Hallo sunny,
ich finde es toll, dass Du jedem extra geantwortet hast. Auch wenn ich Dir nicht helfen konnte. Merkwürdig und eigentlich unlogisch finde ich es schon, dass sie den Arztbrief haben wollen. Deine Diagnose wissen sie doch sowieso aus den Rechnungen. |
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