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#1
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Hallo Mädels,
habe gestern meine 2. FEC bekommen und sie Dank der vielen tollen Tipps bzgl. viiiiel Trinken und Essen, auf was man Lust hat, gut "im Griff"... brauchte keine Kevatril mehr zusätzlich - hatte schon im ersten Durchlauf mit Fortecortin und Zantik (wegen meines empfindlichen Magens) schon die entsprechende Dosis. Nur mein Blutdruck und der Puls sind sich mal wieder nicht einig ![]() Meine Haare haben sich letzte Woche auch verabschiedet. Es gibt da so einige Leute, die meinen, ich hätte eine schöne Kopfform und könnte - wenn´s nicht so kalt wäre...brrrr - auch ohne Kopfbedeckung raumlaufen. Mal sehen... "verrückt" genug wäre ich ja ![]() Ich habe grad bei einem anderen Thema was über das "Hamburger Modell" gelesen. Was ist das?? ![]() Greift das auch, wenn man "nur" einen 2/3 Arbeitsplatz hat (30Std./Woche)?? Wo und wann stellt man einen entsprechenden Antrag? Und noch ne Frage... (konnte mir meine Chefin, die für Personal zuständig ist, nicht beantworten ![]() Wenn man aber wegen der gleichen Krankheit 6 Wochen zusammen hat, geift ja das Krankengeld. Bekomme ich dann wirklich nur noch 8o% von meinem Nettogehalt oder zahlt der Arbeitgeber die restlichen 20% drauf? Ok, ich bin zwar etwas früh dran mit meiner Frage... habe ja noch 4 FEC (in 3-wöchigem Abstand) und die 5-wöchige Bestrahlung vor mir, aber... rechtzeitige Info schadet nicht ![]() Liebe Grüße von der zur Zeit sonnigen Bergstraße Fe
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#2
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Hallo Fe
![]() ich habe auch gerade das "Hamburger Modell" laufen. Es greift auch wenn man nur einen Teilzeitjob hat. Ich hatte dummerweise einen Monat vor meiner Erkrankung noch meine Stundenzahl gekürzt da sonst Entlassungen drohten. Du kannst mit jeder Stundenzahl dich wiedereingliedern lassen. Dein Hausarzt füllt das Formular aus, er muss reinschreiben wieviel Std. du zuletzt - also 30 - gearbeitet hast. Dann füllt er für gewöhnlich für 1 Monat aus wieviel du im Moment fähig bist zu arbeiten z.B. 15 Stunden erstmal bei z.B. leichter Wechseltätigkeit. Normalerweise wird die Stundenzahl dann monatlich erhöht bis du wieder voll "funktionstüchtig" bist. Falls du es nicht schaffen solltest kann so eine Wiedereingliederung auch wieder abgebrochen werden. Du musst die Wiedereingliederung dann deinem Chef vorlegen, der muss es genehmigen und du musst auch drauf unterschreiben, dann wird ein Teil des Formulars an die Krankenkasse geschickt. Du bekommst tatsächlich in der Zeit der Wiedereingliederung nur dein Krankengeld weiter gezahlt, bzw. kann sich der ARbeitgeber beteiligen, aber dann wird das Krankengeld wieder gekürzt. Es ist in jedem Fall deutlich weniger als dein Gehalt! Normalerweise bist du ja für 6 Wochen am Stück krankgeschrieben und dann geht das Krankengeld für maximal 18 Monate los und dein Gehalt fällt komplett weg! Ich glaube es sind gar nicht mal 80 % sondern um die 70 % die du bekommst. Wenn du natürlich zwischen deinen Therapien immer wieder arbeitest und auf keine 6 Wochen AU am Stück kommst, zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter. Viele liebe Grüsse aus dem völlig eingeschneiten Bayern ![]() Claudia |
#3
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Liebe Fe,
schön, dass es dir recht gut geht! "Hamburger Modell" heißt die Wiedereingliederung stundenweise am Arbeitsplatz. Auch ich arbeite 30 Stunden die Woche und mal sehen, ob ich nach meiner AHB dann mit zwei oder vier Stunden anfange – warte erst einmal ab wie es mir dann geht. Den Antrag stellt meine FÄ dann und die Krankenkasse zahlt – nicht der Arbeitgeber.....Frau kann sich dann sofort wieder krank schreiben lassen, wenn es doch noch nicht geht bzw sich einfach noch zu schwach fühlt. ![]() Ja, nach sechs Wochen Lohnfortzahlung greift das Krankengeld. Bei mir waren das dann 90% vom Nettogehalt = Brottokrankengeld – Abzüge (so ist es mir von der KK erklärt). Leider gibt es dann nichts mehr vom Arbeitgeber. Mein Gehalt beinhaltete dann noch unendlich viele Überstunden (konnte es nicht abbummeln und fand, das war eine gute Lösung) ....tja, da nun das KG greift geht mir da ne ganze Menge Geld verloren. Da ich nun schon seit dem 1.August Krankengeld bekomme mache ich mir manchmal schon Sorgen.....das KG ist nämlich auch begrenzt, wenn eine Folgeerkrankung auftritt (hoffe mal nicht) zählt man weiter ..... auch wenn ich innerhalb der ersten sechs Monate nach Arbeitsbeginn wieder krank werde zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern es gibt sofort wieder Krankengeld. Leider wurde auch der Resturlaub von 2005 (30 Tage) ersatzlos gestrichen, weil ich die ja nicht bis Ende März nehmen kann. ![]() So, das sind so meine gesammelten Info’s. Sollte es doch nicht richtig sein, werde ich hier bestimmt andere Informationen erhalten. Bekomme nur noch 9x Bestrahlung und freu mich dann auf meine AHB am 19.April in St Peter Ording. Wünsch dir alles Gute und schicke liebe Grüße Heidi ![]() |
#4
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Hallöchen,
das heißt, wenn ich das richtig verstanden habe.... ich muss 6 Wochen am Stück krank geschrieben sein und dann greift das Krankengeld der Krankenkasse. Das Hamburger Modell würde ja dann auch erst greifen, wenn ich schon Krankengeld beziehe und soll den Arbeitgeber "entlasten" - und natürlich auch meine Gesundheit ![]() Mir wurde nämlich die Info gegeben, dass die 6 Wochen nicht am Stück sein müssen, wenn es sich um den gleichen Krankheitsgrund handelt. Also auch, wenn ich zwischendurch arbeiten war und nur z.B. nach der Chemo krank geschrieben bin. Die KK zählt dann die Tage zusammen und wenn die 6 Wochen erreicht sind, dann bekäme ich Krankengeld. Ist die Höhe von dem Krankengeld denn von der Krankenkasse abhängig und nicht einheitlich geregelt? Oh Mann, DA soll sich einer auskennen..... ![]() Da fällt mir ein.... ich hätte auch noch alten Urlaub zu verbraten, dann nehme ich doch lieber den Urlaub, lass ihn nicht verfallen und ziehe so die 6 Wochen raus.... dann habe ICH nämlich profitiert. Denn für die AHB (oder AR)-Zeit bin ich ja auch krank geschrieben.... Werde mich doch mal bei meiner KK schlau machen - und wecke hoffentlich keine "schlafende Hunde".... ![]() Danke Mädels für die Info und LG FE
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#5
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Hallo Fe
und viele Grüße an meine ehemalige Stadt wo ich gelernt hab, nämlich Mannem. Also das Hamburger Modell beinhaltet min. 4 Std. Arbeit, wird auch 8 Wochen bewilligt, in Einzelfällen auch länger, wenn Du nicht belastbar bist. Ausser Du hast eh nur eine Teilzeitarbeit, dann greift das nur 4 Wochen. Das muss Dein Haus- oder Facharzt Dir ausfüllen, die Bögen dafür haben die dort. Genaue Auskunft erteilt eine Krankenkasse Dir auch darüber. Erst mal alles Gute für die ausstehenden FEC und die Radiatio. Ich musste auch dadurch damals. Liebe Grüße Marlies(Maryjoe183)
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Erwachsen sein heisst: Vergessen, wie untröstlich wir als Kinder oft gewesen sind! Heinrich Böll |
#6
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Liebe Heidi, ich lese gar, dass dein Urlaub 2005 verfällt, da du unter Hamburger Modell arbeitest. Ich habe meinen Urlaub während des Hamburger Modells genommen, da ich die Wiedereingliederungszeit strecken wollte. Vielleicht geht das ja auch bei dir? Ich würde einfach mal nachfragen.
Das Hamburger Modell läuft übrigens über maximal 6 Monate. Gruß Dorothea |
#7
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Habe mal eine frage zum Hamburger Modell..
Und zwar bekomme ich diese schon eine Zeit lang.. Soviel ich weiß soll das HM nicht auf die ARGE angerechnet werden.. Mein Sachbearbeiter geht aber vom Bruttoverdienst aus. Im Bruttoverdienst ist aber die förderung mit eingerechnet. Also wird die Förderung doch auf die ARGE angerechnet oder wie soll ich das verstehen?? Wäre über viele Ratschläge dankbar die mir evtl.weiterhelfen könnten.. |
#8
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Hallo hotdevil,
leider kann ich dir zu deiner Frage auch nicht weiterhelfen, bestimmt aber jemand hier im Forum. Nur habe ich auch eine Frage, vielleicht kannst du mir helfen, oder jemand anders? Wird man nach der AHB gleich wieder arbeitsfähig? Ich hoffe doch.... Und wenn, dann greift ja dieses Hamburger Modell. Jetzt würde mich aber interessieren, wie das dann mit dem Urlaub ausschaut??? Ich gehe wahrscheinlich im Januar auf Reha, wenn ich danach arbeitsfähig bin, muß ich dann gleich meinen Jahresurlaub nehmen oder erstmal arbeiten? Ich bitte euch um eine Antwort, lieben Dank, Neptunmaus ![]() |
#9
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Hallo Neptunmaus,
ob du nach der AHB gleich wieder arbeitsfähig wirst, entscheidet der Arzt bei der AHB zusammen mit dir. Bei mir war es so, dass ich als arbeitsfähig entlassen wurde aus der AHB, das war Mitte Oktober vor 2 Jahren, habe mich dann noch bis Ende Oktober krank schreiben lassen und ab 1.11. mit dem Hamburger Modell angefangen für 2 Monate, das war sehr angenehm. Wie das mit dem alten Urlaub wird, das musst du mit deinem Arbeitgeber absprechen, ich hab ihn mir auszahlen lassen, wollte auch nicht insgesamt ein viertel Jahr wegen Urlaub fehlen (alter und neuer Urlaub zusammen). Ansonsten ist es wohl oft so, dass du deinen alten Urlaub erst mal nehmen musst, vielleicht kannst ihn auch aufteilen, du musst einfach nachfragen. Liebe Grüße Anett |
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