![]() |
|
|
|
|
#1
|
|||
|
|||
|
Liebe Forumnutzerinnen,
nachdem ich Anfang Juni brusterhaltend operiert wurde (Dcis), befinde ich mich gerade in der Strahlentherapie. Nun meine Frage: Ist es möglich bzw. angeraten, in meiner Situation ("nur" Dcis) einen Behindertenausweis zu beantragen? Viele Grüße florida 7 |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo Florida,
schon durch die Strahlentherapie müßtest Du eingestuft werden. Vielleicht kommen auch noch andere Krankheiten wie Rücken etc. dazu, dann gibts bestimmt was. Gruß Altmann |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo Altmann, Demeter und Mimmi 54,
vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir damit wesentlich weitergeholfen. Gruß florida 7 |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Hallo,
ich habe nach Entfernung von DCIS einen Gdb 50% für 4 Jahre. Den Antrag habe ich in Hamburg gestellt |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Hallo Florida,
lies mal hier nach: http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm hier wist du unter Nr. 14.1 finden "Nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse ist in den ersten zwei Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Der GdS beträgt während dieser Zeit 50." Wenn man einen Behindertenausweis beantragt, orientieren sich die Sachbearbeiter erst mal an dieser sog. GdS- Tabelle. Es dürfte also kein Problem sein zunächst mal für 2 Jahre 50% zu bekommen. Dass es für eine Strahlentherapie Prozente gibt habe ich noch nicht gehört. demeter |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|