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#3976
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Liebe Stachelbeere,
lt. Sozialgesetzbuch stehen dir nach onkologischen Maßnahmen 1 Anschlussheilbehandlung und bei Bedarf 2 REHA zu. Wenn du eine Anerkennung für Schwerbehinderung von 100%? hast, sollte eine Reha gar kein Problem sein. Gerade wenn du arbeitest stehen dir die REHA-Maßnahmen sicher zu, um deine Arbeitskraft zu erhalten. Informiere dich am besten bei einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt (hast du eine Rechtschutzversicherung?). Manchmal hilft auch die Krankenkasse weiter. Für alle ein gesundes neues Jahr, Gruß, mywu P.S. Haltet mir doch bitte für übermorgen beim "TÜV" die Daumen. Die Blutwerte waren schon Klasse: Mein Hausarzt meinte, wenn die 25jährigen Männer solche Werte hätten (mit Ausnahme der Leukos, die sind im Keller), wäre er glücklich! |
#3977
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Hi Silke,
leider kenne ich mich nicht mit den diesbezüglichen Gegebenheiten in Baden-Würtemberg aus; hier in NRW ist die ARGE die Arbeitsgemeinschaft der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Diese Leute bewilligen (oder eben auch nicht) die beantragten Maßnahmen und sind auch Ansprechpartner für den Versorgungsausgleich, denn während der REHA braucht Dein Arbeitgeber ja kein Gehalt zu zahlen, das übernimmt für die REHA-Dauer anteilig die Rentenversicherung. Ich habe im Vorfeld dort einmal angerufen und nach dem Stand der Dinge in meiner Sache gefragt und bin sehr freundlich und kompetent behandelt worden! Wie das ganze Antragsverfahren hier in NRW abläuft kannst Du, falls es Dich interessiert, unter www.argekrebsnw.de einsehen. Ich bin übrigend auch wieder voll berufstätig. Nachdem ich 72 Wochen nach der Haupt-OP krankgeschrieben war, wollte mich der von der Krankenkasse beauftragte Vertrauensarzt schon als erwerbsunfähig in Rente schicken also aussteuern, aber angesichts des dann drohenden sozialen Super-GAUs habe ich heftigst protestiert und in Übereinstimmung mit meinem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung gemacht. Erst 2, dann 4, dann 6 Stunden täglich usw. Kurz und gut: Hat geklappt! Mein Schwerbehindertenausweis weist übrigens "nur" 80% aus und ich kann einfach nicht glauben, dass bei der doch offensichtlich drohenden Aussicht auf Erwerbsunfähigkeit bei Dir keine REHA genehmigt wird, das gibt's doch gar nicht, da hackt sich die RV doch ins eigene Bein!?! ![]() Wie auch immer, ich wünsch Dir, dass das alles doch noch irgendwie ins Laufen kommt...wie auch immer. @mywu: Daumen feste drück! ![]() LG Detlef
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Es gibt viel zu tun...und dieses Mal lassen wir es ausnahmsweise mal NICHT liegen! ![]() Geändert von Chilihead (03.01.2011 um 19:27 Uhr) |
#3978
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hallo silke,
es ist wirklich so, egal ob arge oder rv. die gesetztliche grundlage ist das sgb. und nachdem hat man nur anspruch auf eine ahb nicht vor ablauf von vier jahren. es müssen medizinische gründe dafür sprechen, dann ist auch früher eine ahb möglich. ich würde mich an den arzt wenden, dass er oder sie das gut begründet, denn es müssen medizinische gründe für eine weitere reha sprechen. wir wisse doch alle wie stur die leute bei den versicherungen und kassen sind. die denken, die verwalten ihr eigenes geld. allerdings bin ich trotzdem nach wir vor der meinung, dass solidargelder auch nicht verschwendet werden dürfen, so wir früher. hast du denn schon einen ganz normalen widerspruch eingelegt. ansonsten würde ich das mit meinen arzt noch einmal besprechen und dann klagen. lg atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
#3979
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p.s. leider hat der GDB nichts mit der erwerbs- oder arbeitsfähigkeit zu tun. du kannst einen GDB von 100 haben und trotzdem voll erwerbs- und vor allem arbeitsfähig. man diese dinge unterscheiden lernen, so miess es auch ist. ich habe auch einen GBD von 70 und arbeite voll. im gegenteil, wenn man sich attest holt, dieses oder jenes nicht mehr machen zu können, dann versuchen die AG noch sich von einem zu trennen. auch schützt die schwerbhinderung nich vor einer kündigung.
lg atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
#3980
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Hallo Silke,
gehe auf jeden Fall in den Widerspruch. Dein Arzt soll eine vernünftige Begründung schreiben. Das macht Arbeit und wird nicht gerne gemacht. Sei hartnäckig und mach allen klar --Reha vor Rente--. Der medizinische Dienst lehnt zu gerne pauschal, ohne genauere Prüfung ab. Scheue auch nicht das Sozialgericht, es ist kostenfrei. Nochmal: Wichtig ist eine stichhaltige Begründung Deines Arztes!! Hallo Atlan, nochmals ein gesundes und schmerzfreies Neues Jahr. Auch wieder mal eine schlaflose Nacht? Für Silke und alle anderen Betroffene ist noch nicht geklärt, was uns in Bad Münder über den Rechtsanspruch der 2. Reha innerhalb der zwei Jahren nach der AHB gesagt wurde. Ich habe bisher noch nichts gefunden. Hast Du weiter Informationen gefunden? Grüße an Alle Nachtschwärmer. Boebi PS: Schlaf wird überhaupt überbewertet. |
#3981
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Hallo Leute
Danke erst mal für Eure Infos. Da ich mit meiner Hausärztin sehr gut klar komme schreibt sie mir auch alles so wie ich es brauche! Sie hat mir sogar zwei Atteste gegeben worin eindeutig steht das ich eine REHA benötige. Mein Physiotherapeut hat mir ebenfalls eines gegeben. Nur leider dürfen die Ärzte in der Uniklinik in Freiburg kein solches Atest ausstellen, leider! Meine krankenversicherung kann ich genauso gut den Hasen zum fressen geben, die werden mir nicht helfen war schon mind. 4 mal dort und immer war ein anderer sachebarbeiter für mich zuständig und jeder hat mir sehr wenig aussichten darauf gegeben das sie da noch was machen können! Ebenso habe ich mich schon bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht und der hat mir wenig hoffnung gemacht das ich gewinnen könnte! Da beides mal die Ablehnung mit der begründung kam das keine medizinischen Gründe vorhanden sind wonach ich diese Reha benötige. Dennen ist doch das scheiß egal ob man mit schmerzen arbeiten geht oder ob man zuhause krank im bett liegt und sich kaum noch rühren kann! Ich liebe meinen Beruf als Physiotherapeutin und es wäre für mich der untergang wenn ich den nicht mehr ausüben kann aufgrund meiner Beschwerden die von meiner grunderkrankung verursacht werden ![]() gruß Silke |
#3982
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Hallo, Stachelbeere.
Entgegen Atlans Erfahrungen liefen meine REHA-Maßnahmen und auch die Rente problemlos. Allerdings habe ich auch die Ärzte auf meiner Seite. Nach der AHB: Wie viel Stunden wurden dir empfohlen? Arbeitest du mehr? Das ist ein Fehler! Dann meinen nämlich die Damen und Herren der RV, dass du auch mehr kannst. Rede mit deinem Arbeitgeber, dass du nur noch die vorgeschlagenen Stunden arbeitest (u.U. inoffiziell auch mehr). Dann reagiert auch die RV positiv. Solange alles o.k. ist, besteht für die RV kein Handlungsbedarf in Form von Erwerbsminderungsrente. Ich empfehle, eine Rechtsberatunsgsstelle oder (wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast) eine spezialisierten Anwalt. Aber erst Mal, wie Boebi schreibt: Widerspruch mit den Unrelagen der Ärzte einlegen! Gruß, mywu |
#3983
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Liebe Forumer, war heute beim "TÜV".
War nicht so toll. Was soll ich von einem Kommentar "Nicht schön" halten, den ich mithören durfte, wenn die Qualität der Bilder o.k. war? Natürlich stand wegen der personaltechnischen Engpässe (wir haben Winterferien in Bayern) auch kein Arzt zur Verfügung. Wobei die Frage ist, ob er auf die Schnelle was gesagt hätte. Wie auch immer, am Montag weiß ich mehr. Haltet mir die Daumen, dass nur die Prellung vom Sturz am 30.12.2010 auf den Badewannenrand an diesem Kommentar Schuld war und vielleicht die Rippen ein paar Brüche und im blödesten Fall die Leber eine Prellung abbekommen haben. Euch allen ein einigermaßen gesundes und schmerzfreies neues Jahr 2011. Für das Glück empfehle ich die Ratschläge von Dr. von Hirschhausen. Gruß an alle,mywu |
#3984
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hallo mywu,
was ist denn das für ein kommentar "nicht schön". hat das ein arzt gesagt oder eine rta? das ist ja schon ungeheuerlich. ist du so schwer gestürzt , das du dir die rippengebrochen hast? tut mir wirklich leid für dich. und ich drücke alle daumen für dich, das es höchstens eine prellung ist. ich muss aber noch einmal wegen der reha fragen: laut SGB VI (Rentenversicherung) § 12 Absatz 2 (2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. Zitat ende. Wer kennt eine Gesetzesstelle, in der etwas anderes steht. Bitte bitte lasst es uns alle wissen, dann hat man mehr in der Hand bei der Beantragung. liebe grüsse atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
#3985
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auch in SGB V (Krankenversicherung) heißt es in § 23 Medizinische Versorungsleistungen
(5) Leistungen nach Absatz 2 können nicht vor Ablauf von drei, Leistungen nach Absatz 4 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Zitat ende. den absatz habe ich gekürzt!
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
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@mywu: toller Kommentar! ![]() Heute mach ich in solchen Fällen richtig den Lauten, das hilft (fast) immer ganz erstaunlich! Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf eine verständliche Antwort auf seinen Gesundheitszustand nach einer solchen Untersuchung zu bekommen. Sooo einen blöden Kommentar, nee, das geht gar nicht! ![]() LG Chili
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Es gibt viel zu tun...und dieses Mal lassen wir es ausnahmsweise mal NICHT liegen! ![]() |
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Hallo
@ Mywu: ich arbeite 8 stunden täglich da ich als voll erwerbsfähig eingestuft bin und auch das von der RV die vorgegebene zeit zum arbeiten ist. Es war einfach ein fehler von mir da ich alzu früh wieder angefangen habe zu arbeiten, d.h. nach einem halben jahr krankheitspause! Meine Ärzte un dich stehen im Dauerkontakt und die schreiben auch alles was ich brauche ohne zu mekern auf bzw. geben mir haufenweiße Atteste wo drin steht das ich diese REHA brauche um weiter arbeiten zu können! Wie ihr seht bzw. lesen könnt habe ich alles getan um diese REHA zu bekommen! Am Montag muss ich wieder zur Nachsorge nach freiburg und da werd ich auch noch mal mit den Ärzten reden und schauen was sich machen lässt. Es ist immer so mühsam wenn man um alles kämpfen muss, ich bin es solangsam leid und habe auch keine kraft mehr zu kämpfen ![]() Momentan ist es sogar so schlimm da ich keum einen tag ohne schmerztabletten leben kann da dieses kalte wetter meine Hals-Nackenmuskulatur so durcheinander bringt das mein kopf so schwer zu halten ist, dass ich froh bin wenn ich ihn ablegen kann! Naja das wird auch wieder werden. Gruß und einen schönen Feiertag Silke |
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@ Stachelbeere. Ja, rede mal mit deinen docs. Im "Blauen Ratgeber" Nr. 40 auf Seite 35 steht etwas über onkologische Rehabilitation.
Mir wurde gesagt, ich soll innerhalb von 2 Jahren nach der Primärtherapie 3 Maßnahmen absolvieren. @Atlan Ja, der Sturz war gemein. Bin im Bad ausgerutscht und mit viel Schwung mit dem unteren Rippenbogen rechts (also Leberbereich) auf dem Badewannenrand gelandet. Die Schmerzen lassen aber schon nach. Eigentlich war der Kommentar nicht mal eine Antwort auf eine von mir gestellte Frage. Ich stand in der Tür und habe gewartet, ob ich gehen kann, d.h. ob die Aufnahmen technisch ok. sind. Dabei hörte ich ungewollt Ausschnitte aus einem Gespräch von 2 MRTAs mit. Bin dann einfach gegangen, was natürlich blöd war. Fragen wäre auf jeden Fall besser gewesen. Bei uns fängt es an zu regnen. Ist widerliches Schmuddelwetter. Gruß an alle, mywu |
#3989
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hallo mywu,
dann müssen wir diese kommentare de rtas als dummes geschwafel abtun. ich hasse so etwas. wirklich. da kommt einem die galle hoch. normalerweise bin ich nicht so aufbrausend aber in solchen fällen...na ja. liebe grüsse und gute besserrung für deine prellungen. das ist doch klar, dass da prellungen sind nach so einem sturz. liebe grüsse atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
#3990
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hallo mywu und alle anderen an reha interessierte:
chili: ich gebe dir recht, das ist in der tat der entscheidendesatz aber auch im Blauen Ratgeber steht: Eine weitere ambulante oder stationäre Reha können sie erst nach vier weiteren Jahren beantragen, (es sei denn es treten Rückfälle auf) Zitat ende. Ich habe es nciht geschafft, die Seite zu kopieren. tut mir leide. ich will auch keinem die reha vermiesen. bitte versteht das richtig, aber ich finde keine gesetzesstelle, die uns expliziet einen rechtsanstpruch auf eine zweite reha nach z.b. einem oder zwei jahren einräumt. das ist immer von der medizinischen begründung abhängig. der ratgeber kann von der deutschen krebshilfe heruntergeladen werden. also ich bin immer noch auf der suche nach der gesetzesstelle, die uns einen anspruch darauf einräumt und auf die man sich dann auch berufen kann. liebe grüsse atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
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