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#3
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Hallo Ramibinyusuf,
die anzurechnenden Wegekosten zur Arbeitsstelle sind auf 4500km im Jahr begrenzt http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4 ab Seite 32. Ob die Schwerbehinderung darauf einen Einfluß hat, kann ich mir nicht vorstellen. Frag doch bei dem für dich zuständigem Integrationsamt nach (das welches den Schwerbehinderten Ausweis ausgestellt hat). Gruß Jan |
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