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Alt 18.09.2012, 07:32
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Registriert seit: 04.10.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Infos Wittwenrente

@Norma: diese Information ist leider nicht korrekt.

Das "Sterbevierteljahr" ist nichts anderes, als die Zahlung der Versichertenrente in voller Höhe für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten. Dieses muss nicht gesondert beantragt werden, wird automatisch berechnet. Man kann es bei der Todesmeldung beim Renten Service der Deutschen Post (sofern der Verstorbene Rente bezog) beantragen, muss man aber nicht. Tut man es nicht, wird es vom Rententräger mit Bescheiderteilung augezahlt.

@Jaecky: Ich kann deinen Frust verstehen, allerdings reden wir von einer Unterhalts-Ersatzleistung, die nur dann gezahlt wird, wenn der Hinterbliebene sich nicht zu einem gewissen Grad selbst versorgen kann. Wenn die Witwe auch allein "überlebensfähig" ist, zahlt die Versicherung nicht, so sind die Regeln und genau so kann eine Versicherung auch nur funktionieren. Es tut mir leid.

LG
Ich

Geändert von 22.04.2005 (18.09.2012 um 07:34 Uhr)
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