AW: Herzlich Willkommen:Angehörige,Betroffene und Hinterbliebene
liebe gabi,
immer mit der ruhe. na klar, fühlt er sich ein wenig bevormundet - das trifft es sachlich ja auch.
ganz profan wegen der wohnung: wenn du sie deshalb kündigen willst, weil du sie alleine nicht halten kannst - im todesfall hast du ein sonderkündigungsrecht. jedenfalls dann, wenn jörg der hauptmieter ist. und wenn nicht, kannst du, wenn es soweit ist, sicher mit den vermietern reden. mach dir doch da keinen unnötigen stress. du tust dir meinem gefühl nach überhaupt keinen gefallen, wenn du schon mal die wohnung kündigst. dann musst du auch ausziehen. ich glaub nicht, dass das der richtige zeitpunkt ist - aber das ist nur meine meinung.
jetzt muss ich m ich weiter mit meiner "geerbten" wohnung amüsieren.
ganz liebe grüße und einen möglichst guten tag für alle
bluemonday
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