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#13
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boebi,
ich drücke auch, dass weißt du. so aber nun noch einmal: die rehaeinrichtung wird von der drv oder der kk bestimmt, so steht es im gesetzt. man darf wünsche äußern, die aber nicht berücksichtig werden müssen. in dem bescheid, in dem die reha mitgelteilt wird, dürfte es demnach gar kein widerspruchshinweis oder recht geben? also es wird gar nicht drauf hingewiesen, dass man gegen den bescheid widerspruch einlegen kann? gehe ich richtig in dieser annahme. dann hättest du boebi eine gute kk, wenn die einen gewissen ermessensspielraum ausspielt und dir da kg weiterzahlt. in nadins fall - txpisch aok. ein andere fall läge vor, wenn die einrichtung gänzlich ungeeignet ist, aber wird den ein hno-tumor in eine orthopädie gelegt, das macht eigentlich keinen sinn, nicht einmal für die aok. die frage ist ob das, wäre es so, dann jusitiabel wäre. spannend - aber euch nützt es nichts- leider. wir hängen hier fest. vor allem weil ihr unter druck seid wegen des geldes. lg atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
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