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#11
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hallo boebi,
persönlicher kontakt hat m.e. keinen sinn, da der gutachter lediglich nach aktenlage entscheidet. du, das macht aber nichts, da ich selber auch "verwaltungsfetischist" bin, weiß ich ja wie die arbeiten und da kann man nur auf die gleiche art und weise gegenhalten. stur bleiben, paragraphen zitieren und da ganze programm. dahingehend geht ja auch die auskunft des vdk. der gute mann hat sofort gesagt, dass er dagegen klage einlegt. das kostet ein zusätzliche einmalige gebühr von € 100,00. das ist doch o.k. bis oktober gilt noch mein ausweis laut stempel, der neue bescheid sollte aber ab Juli 11 gültig sein. danach hätte ich drei monate bestandsschutz. damit wäre zum 30.09 alles vorbei. die klage hat aufschiebende wirkung, da erst ein rechtsgültiger neuer bescheid erlassen werden muss. wenn ich in der mündlichen verhandlung zurückziehe, wird der bescheid sofort unanfechrbar und die drei monate bestandsschutz laufen sofort. ich arbeitet gerade an einem umfassenden ratgeber für menschen mit mundhöhlenkrebs und will ihn demnächst einigen verlagen anbieten. liebe grüsse atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
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