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  #7  
Alt 18.11.2011, 17:14
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.250
Standard AW: Leistung zur Teilhabe???

Liebe Tanja!

Zitat:
Meine Krankenkasse hat heute wieder bei mir angerufen und gefragt wo der Antrag bleibt obwohl die ja wissen wie der Hase läuft ....und mir wieder mitgeteilt wenn er nicht rechtzeitig kommt = Einstellung des Krankengeldes.
Am besten auch der Satz am Anfang - " es geht nur um Ihre Gesundheit" da wäre ich fast ausgeflippt!!!
Wie lange hast Du schon den Antrag und hat die Krankenkasse einen Termin gesetzt, bis er zurückgesandt werden soll?

Es ist sehr gut, dass Du Dich beim VDK beraten läßt und gemeinsam mit denen berätst, wie es weitergeht.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten, nach einer bestimmten Zeit im Krankenstand einen solchen Antrag zu senden.Die Sozialgesetze verpflichten sie dazu.Bei den Versicherten, denen es ja meistens nicht gut geht, wird damit ein gewaltiger Schrecken eingejagt. Wenn Du Maßnahmen zur Medizinischen Rehabilitation (z.B. einen stationären Kuraufenthalt) erhältst, dann übernimmt die Rentenversicherung die Kosten. Also wird die KK damit erstmal entlastet.

Apropos Anrufe von der Krankenkasse. Du bist nicht verpflichtet, Deine private Telefonnummer dort anzugeben. Sie zählt zu den persönlichen Daten und Du entscheidest, wem Du sie gibst. Manchmal ist es besser nur schriftlich mit der Krankenkasse zu verkehren, auch wenn dann die Wege länger werden.

Alles Gute!

Elisabethh.
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