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Alt 16.11.2012, 16:59
Stuggi Stuggi ist offline
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Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 282
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi,

mir hat man nach der Chemo auch alles weggekürzt auf 30% und ohne Buchstaben.
Die 30% gelten für eine "astreine" Knieprothese ohne Probleme, erklärte man mir. Gut, dass mir 1/3 der Muskeln fehlten und die Nerven auch nicht alle so tun, wie sie sollten, hätte man auch ohne Amtsarzt feststellen können
Es scheint einfach Standardvorgehen zu sein, nach der Chemo und der offiziellen Heilung (öh ... glaub 2 Jahre nach Behandlungsbeginn) auf einen Papierwert runterzukürzen. In den Tabellen steht dann 30%.
Ist sicher erstmal weniger Arbeit, als ne Krankenakte zu lesen.
Aber natürlich keine/r, der Krebs hatte, hat nur die Prothese und nix weiter.

Hab dann Widerspruch eingelegt und mußte zur Amtsärztin. Die hat sich mein Gangbild angeschaut und man konnte sich auf 50% und G einigen.
Die hatten da so diverse Gründe für die Kürzung angegeben, u.a. dass man ja auf medizinische Weiterentwicklung hoffen könnte *lach* und man das jung ja besser verkraftet.
Ich sag mal als junger Mensch kommt man später besser damit klar, als wenn man´s alt kriegt, aber dafür ist die Jugend ziemlich eingeschränkt ... von wegen Fußball, Skifahren, Squash usw.

Ich kann nur jedem raten, dafür zu kämpfen. Krebs ist n Scheiß und das ist nur ne Kleinigkeit, die man dafür zurückbekommt (aber für 60 Euro im Jahr ÖPNV benutzen find ich schon sehr gut ).
Einfach Widerspruch einlegen, alle Probleme, die meistens und dauerhaft bestehen, darlegen und dabei auch vom Arzt helfen lassen.

Viel Glück!
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