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#11
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Liebe Nikita,
zu Deinen haltlosen Anwürfen nur soviel: 1. Ein Interesse am Erhalt des (langjährigen) Arbeitsplatzes ist keine Schande. 2. Gesetzliche Vorschriften gelten auch für und gegen Krebserkrankte. 3. Den Anspruch auf Erhalt eines Schwerbehindertenausweises prüft das Versorgungsamt eingehend, nicht andere Betroffene. Mit Sozialschmarotzertum hat die Beantragung nichts zu tun. 4. Ein Arbeitsloser bezieht in Deutschland bei Erfüllung der Voraussetzungen Arbeitslosengeld oder ansonsten ALG II oder Grundsicherung. Auch vor diesem Hintergrund gibt es wohl nichts zu "erschleichen", wenn sich ein AN gegen den AG wehrt oder vorbeugt. Im Erfolgsfalle verhindert er damit nämlich, der Allgemeinheit zur Last zu fallen. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was Du beruflich machst; mit Rechtswissenschaften hat es offenbar wenig zu tun. RQ |
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