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#6
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Hallo Jeany,
da Dich der Amtsarzt nicht "gesehen" und auch nicht untersucht hat, solltest Du bei einer Ablehnung schreiben, daß der Amtsarzt "vergessen hat Dich zu untersuchen". Du solltest das Gutachten anfechten! Nur vom Papier ein Gutachten zu schreiben ist meines Erachtens bei dieser Tragweite nicht in Ordnung. Viel Erfolg und lieben Gruß Wolfgang PS. Ist es nicht so, daß diese "Chemovergesslichkeit" nach einer Zeit wieder weggeht? |
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