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#12
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Hallo
bin auch bei DMP eingeschrieben. Denke, es kann nicht zu unserem Nachteil sein. Die Ärzte, Krankenhaus, und Krankenkasse arbeiten dadurch besser zusammen. bin bei der BKK Osthessen. Bekomme die 10 Euro Arztgebühren wieder erstattet (muß sie aber erst bezahlen und dann schicke ich die Quittung meiner Krankenkasse) und bekomme statt 2% - 1 % vom Jahreseinkommen (alles was drüber ist) die Zuzahlungen erstattet. Krankenhausgeld, Kurzuzahlung, die Zuzahlung der Protesen. Da zählt aber wiederrum mein Mann sein Gehalt mit dazu. Habe jetzt den Betrag gehabt (Bin selbst zur Bestrahlung gefahren und konnte die Zuzahlung als Betrag nutzen. Und habe jetzt einen Befreiungsausweis bekommen. Brauche dadurch auch keine Überweisung mehr. Kann überall so hingehen (Hausarzt-Frauenazt-.....) Auszug von meiner Krankenkasse Die Zumutbarkeit beträgt 2 Prozent der Brutto-Einnahmen und halbiert sich für chronisch Kranke in Dauerbehandlung auf 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte. Ab Überschreitung dieser Grenzwerte wird der Befreiungsausweis ausgestellt. Er kann beim Arzt, in der Apotheke oder bei weiteren Leistungserbringern vorgelegt werden. Dann entfallen ansonsten übliche persönliche Zuzahlungen bis zum Jahresende. Die Zumutbarkeit beträgt 2 Prozent der Brutto-Einnahmen und halbiert sich für chronisch Kranke in Dauerbehandlung auf 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte. Ab Überschreitung dieser Grenzwerte wird der Befreiungsausweis ausgestellt. Er kann beim Arzt, in der Apotheke oder bei weiteren Leistungserbringern vorgelegt werden. Dann entfallen ansonsten übliche persönliche Zuzahlungen bis zum Jahresende. Viele Grüße Renate (Nady) |
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