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  #17  
Alt 30.12.2006, 05:22
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.132
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo ihr Leidgeplagten,

ich habe ja schon öfter mal gepostet und im Moment noch "Renten-Schon-Zeit bis Dezember 2008". Also geht im Herbst 2008 der ganze Stress wieder von vorne los (2006 war allerdings bereits ein Höllenjahr für mich!).

Geschmunzelt habe ich bei folgender Aussage hier:

"Ist die Klägerin infolge einer psychischen Fehlhaltung von Krankheitswert trotz zumutbarer Willensanspannung unfähig, Hemmungen gegenüber einer Arbeitsleistung zu überwinden?"

DAS ist typisches Juristendeutsch!

Wenn man den Satz mal aufteilt, wird er viel verständlicher.

"Ist die Klägerin infolge einer psychischen Fehlhaltung von Krankheitswert trotz zumutbarer Willensanspannung unfähig, Hemmungen gegenüber einer Arbeitsleistung zu überwinden?"

Soll heißen, der Gutachter soll feststellen, ob die Klägerin unfähig ist, ihre Hemmungen zu überwinden. Und zwar, weil sie psychisch krank ist.

Eigentlich (so finde ich) ein schlauer Zug des Richters. Er legt damit dem Gutachter in den "Mund", was er schreiben sollte, damit er den Rentenanspruch positiv entscheiden kann.

Tja, jetzt ist nur die Frage, ob der Gutachter diesen "Wink mit dem Zaunpfahl" auch versteht und dementsprechend sein Gutachten formuliert.


Gelächelt habe ich aber auch deshalb, weil ich als Mutter so wahnsinnig oft gefragt wurde, wann denn unser Sohn mal endlich mit seinem Jura-Studium fertig sei. Und ich jedesmal geantwortet habe: "Er ist dann fertig, wenn er sämtliche Gesetzestexte nicht nur lesen sondern auch VERSTEHEN kann."

Es hat dann geschlagene 7 Jahre gedauert....und ICH werde es auch noch nicht in 100 Jahren können.

Ich wünsche allen hier einen guten Rutsch ins neue Jahr und...2007 endlich einen positiven Rentenbescheid in den Händen! Bleibt oder werdet gesund!

Eure Norma, schlaflos wie immer
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