![]() |
![]() |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Caro,
auch mein Rat: Widerspruch binnen der vier Wochenfrist einlegen. Die Begründung kannst Du nachreichen. Schau auch mal unter http://www.net-art.de/hagobaer/anhalt-frau.htm nach. Also unter 50 % ist somit gar nicht möglich. Wenn die Lymphknoten auch befallen waren, sind es m.W. immer mindestens 60%! Gruss Bluebird |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|