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#8
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Hallo
Utrlaubsanspruch hat man erst, wenn man mindesrens einen Tag im Jahr gearbeitet hat. In der Wiedereingliederung bist da ja Au und bekommst wenn man nicht ausgesteert ist, Geld von der KK Sobald deine Wiedereingliederung beendet ist, und du auch nur einen Tag gearbeitet hast hast du Urlaubsanspruch (zumindest im Öffentlichen Dienst) LG Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
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