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#11
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Liebe Stachelbeere,
lt. Sozialgesetzbuch stehen dir nach onkologischen Maßnahmen 1 Anschlussheilbehandlung und bei Bedarf 2 REHA zu. Wenn du eine Anerkennung für Schwerbehinderung von 100%? hast, sollte eine Reha gar kein Problem sein. Gerade wenn du arbeitest stehen dir die REHA-Maßnahmen sicher zu, um deine Arbeitskraft zu erhalten. Informiere dich am besten bei einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt (hast du eine Rechtschutzversicherung?). Manchmal hilft auch die Krankenkasse weiter. Für alle ein gesundes neues Jahr, Gruß, mywu P.S. Haltet mir doch bitte für übermorgen beim "TÜV" die Daumen. Die Blutwerte waren schon Klasse: Mein Hausarzt meinte, wenn die 25jährigen Männer solche Werte hätten (mit Ausnahme der Leukos, die sind im Keller), wäre er glücklich! |
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