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Alt 06.03.2011, 21:15
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Karin55 Karin55 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 597
Standard AW: Aberkennung der Schwerbeschädigung

Hallo Tinka,

man kann eigentlich keinen Fall miteinander vergleichen. Der Irrtum ist oft, dass man meint, die Schwerbehinderung würde durch das Entfernen der Brust zustande kommen. Aber man bekommt sie vorsorglich als sog. Heilungsbewährung, und wenn kein Rückfall eintritt und somit hoffentlich den Krebs los ist, dann gibt es auch keine Schwerbeschädigung mehr. Beim DCIS gibt es oft nur 2 Jahre, weil dieser in der Regel ja noch nicht gestreut haben kann. Sonst etwa 5 Jahre. Wenn nach der Heilungsbewährung (blödes Wort) keine weitere Behinderung größeren Ausmaßes vorliegt, bekommt man meistens keine 50 mehr. Mehrere "kleine" Behinderungen werden auch in dem Sinne nicht miteinander addiert sondern als Ganzes bewertet (meistens: höchster Grad ist maßgebend und vielleicht noch etwas mehr dazu)

Gruß
Karin
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