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  #1  
Alt 04.05.2011, 09:44
Zottie Zottie ist offline
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Registriert seit: 10.09.2010
Beiträge: 297
Standard AW: Sehr traurig - noch eine Meta im Hirn

Hallo an euch,

wollte euch kurz berichten, dass meine Vater gestern seine ersten Tabletten genommen hat. Ich wünsche ihm so, dass auch er gute Erfolge damit erzielt!!!!

Ich habe aber noch eine ganz andere Frage, vielleicht hat sich die Frage bei dem ein oder anderem auch schon gestellt:

Mein Vater ist jetzt in der Klinik pauschal, aufgrund seiner Hirnmetastase, für absolut fahruntüchtig erklärt worden. Der Radiologe in Frankfurt hat dies nie erwähnt und nur gesagt, dass die Metastase an unauffälliger Stelle säße.

Auch wenn ich die Bedenken, wie Hirnblutung oder Krampfanfälle, verstehen kann, so ist mir doch die Gleichmacherei des Risikos suspekt und es macht auf mich den Eindruck, dass es vordergründig nur um die forensische Absicherung der Ärzte dort geht.
Allerdings würde, laut den Ärzten keine Haftpflichtversicherung mehr für Unfallschäden aufkommen, gleich ob sie aufgrund der Hirnmetastase oder anderer Faktoren entstanden sind.

Da ich jetzt aber gelesen habe, dass Hirntumorpatienten mit OP, Bestrahlung und/oder Morphingaben scheinbar noch teilweise eine Unbedenklichkeit erklärt bekommen, wüsste ich gerne, ob von euch jemand Erfahrungen mit Vorgehensweisen hat, wie man die Fahrtüchtigkeit testen und bescheinigt bekommen kann, so dass es juristisch wasserdicht ist??? Weil, sollte irgendwas passieren ist es - abgesehen von dem menschlichen Leid - ja auch unbestritten, dass eine Privatperson kaum das finanzielle Risiko tragen kann, wenn die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Ich habe bislang nur recherchieren können, dass der TÜV evtl. solche Untersuchungen vornehmen kann...habt ihr noch Tipps?

Viele Grüße
Zottie
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  #2  
Alt 04.05.2011, 10:11
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
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Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Ende aus, Micky Maus
Beiträge: 2.093
Standard AW: Sehr traurig - noch eine Meta im Hirn

Hallo Zottie,

hier bleibt zu unterscheiden, was die Ärzte meinen und raten und was die Straßenvekehrsbehörde dazu sagt.

Zuerst einmal finde ich den Schritt der Ärzte sehr mutig, denn viele Docs möchten sich dieser Diskussion mit den meist nicht erfreuten Patienten nicht stellen. Aber die Ärzte sind auch diejenigen, die es einschätzen können und müssen und haben den Betroffenen darüber aufzuklären.
Solange sie dies nicht der Straßenverkehrsbehörde melden (was auf Grund der Schweigepflicht nur schwerlich geht.....), passiert gar nichts. Denn die Fahrerlaubnis entziehen kann eben nur diese Behörde.

Jetzt das große Aber:
Wurde Deinem Vater mitgeteilt, dass er nicht mehr fahrtauglich ist, so darf er gemäß §2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) NICHT mehr fahren, selbst wenn die Fahrerlaubnis (noch) nicht entzogen wurde. Möchte er dies doch, so sollte er sich diesbezüglich begutachten lassen. Damit es wie von Dir gewollt juristisch wasserdicht ist, solltet Ihr Euch direkt an die Straßenverkehrsbehörde wenden und dort nach dem Procedere und anerkannten Gutachtern fragen. Siehe dazu auch diesen Link:

Baut Dein Vater einen Unfall der mit der Erkrankung in Verbindung gebracht werden kann und wird auch bekannt, dass die Docs ihm vom Führen vpn KFZ dringend abrieten, wird es finanziell und rechtlich eng. Finanziell weil die (eigene) KFZ-Haftpflicht den Schaden des Geschädigten entsprechend regulieren, aber danach Deinen Vater bis 5000 Euro in Regress nehmen wird. Dazu droht die Kündigung des Versicherungsvertrages. Mit einem vom Versicherer gekündigten Vertrag bekommst er nur schwerlich einen neuen Vertrag bei einem Anbieter, da dort explizit nach derartigen Kündigungen gefragt wird. Gäbe er dort "aus Versehen" die falsche Antwort, fliegt das spätestens bei einem evtl. Routineabgleich mit dem Vorversicherer auf.
Dann der Umstand, dass er von den Ärzten darüber informiert wurde, nicht mehr fahrtauglich zu sein.

Bei einem entsprechenden Unfall mit Bekanntwerden der Erkrankung droht auch die Anordnung einer Überprüfung der Fahreignung durch die Straßenverkehrsbehörde, in der Regel mit Entzug der Fahrerlaubnis. Abgesehen davon die üblichen Straftatbestände, kommen Personen zu schaden.

Allein deswegen solltet Ihr ihm mehr als nahe legen, nicht mehr Auto zu fahren.
__________________


Geändert von Dirk1973 (04.05.2011 um 10:15 Uhr) Grund: Link hinzugefügt
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