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  #1  
Alt 09.05.2011, 18:32
Benutzerbild von Nadine
Nadine Nadine ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Ihr Lieben,

wir waren ja heute zur Tumorkontrolle, und sind mit einem Schneide Termin nächste Woche Dienstag rausgelaufen. Dort wo vor wenigen Wochen Proben aus einer Art Fistel entnommen wurden, ist ja wieder was gewachsen und da will man halt mal wieder sehen, was es ist. Könnte auch ein eingewachsender Faden sein, aber dann sollen sie ihn halt um Himmels Willen komplett entfernen... Denke nicht dass es ein neues Rezidiv ist, aber sicher sein kann man sich natürlich erst wieder in 2 Wochen, wenn die Ergebnisse da sind....

Was es für die Psyche bedeutet, die Warterei und dann ab Dienstag mal wieder für ein paar Tage die Suppen- und Breizeit - das brauch ich euch wenigstens nicht zu sagen, das wir ihr alle.

Wir bleiben dennoch optimistisch und freuen uns auf Föhr. Nur der AOK würd ich zu gerne mal sagen was ich von Ihnen halte und wie enttäuscht ich bin, dass sie Jürgens Krankengeld einfach streichen bis zur Reha....

Ich wünsche euch allen eine schöne sonnige schmerzfreie Woche
Nadine
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  #2  
Alt 09.05.2011, 20:18
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

@nadine
Wünsche euch alles Gute, v.a. ein negatives Ergebnis.
Allen eine schöne Woche,
mywu
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  #3  
Alt 10.05.2011, 15:09
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

hallo nadine,
du hattest schon einmal berichtet, dass deinem mann das krankengeld gestrichen wurde. ich frage einmal nach. das kg wird für längstens 78 wochen gezahlt, davon muss man sechs wochen entgeldfortzahlung abziehen wenn man anspruch darauf hat. daneben gibt es weitere zeiten, die auf so gelten, als würde kg gezahlt. warum erhält dein mann kein kg mehr. es müsste doch eine begründung geben. wenn die 78 wochen vorbei sind, müsst ihr ALG beantragen, denn kein mensch kann von nichts leben. oder hat dein mann darauf keinen anspruch.
berichte doch einmal bitte.
liebe grüsse atlan und alles alles gute für den termin
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
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  #4  
Alt 10.05.2011, 21:29
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Atlan,

wir hatten ja Reha beantragt und den Wunsch Föhr mit angegeben. Die Reha wurde genehmigt, allerdings nicht für Föhr sondern für eine Klinik im Schwarzwald, die spezialisiert sind auf Innere Medizin und Orthopädie, nebenbei auch bissl Onkologie betreiben... Daher haben wir gegen den zwar positiven Bescheid, allerdings negativ hinsichtlich der Klinik, Einspruch erhoben.
Die Krankenkasse sagt jetzt halt, dass Jürgen hier beim Heilungsprozess nicht mitwirkt, weil er sofort hätte in den Schwarzwald können, aber lieber Einspruch erhoben hat, um auf Föhr zu kommen, wo man sich mit diesem Krankheitsbild einfach viel besser auskennt. Die zahlen jetzt so lange kein Krankengeld bis die Reha auf Föhr beginnt.
Wir dachten ja dass das rechtlich sicher nicht ok ist, aber es ist es wohl leider, hat uns jedenfalls auch ein Anwalt bestätigt. Auch ein Anruf vom Anwalt bei der AOK, wo man nochmal darauf hingewiesen hat, dass Jürgen ja sehr wohl an seiner Genesung mitarbeitet, indem er selber recherchiert hat und rausgefunden hat dass man ihm auf Föhr einfach viel besser helfen kann, und das es ja wohl keinen Sinn macht, weder für die AOK, die Rentenkasse noch für den Patienten, zu einer Reha zu fahren wo man ihm gar nicht wirklich helfen kann - hat alles nichts gebracht.

So sind se halt, die tollen Krankenkassen, sacken jahrelang jeden Monat ne Menge Kohle ein, aber wenn man sie dann braucht... können sie einen im Stich lassen. Sind sicher nicht alle gleich, aber doch ähnlich...

LG und eine schöne Restwoche
Nadine
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  #5  
Alt 11.05.2011, 00:03
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Nadine,
ich begreife das mit dem Krankengeld genausowenig wie Atlan. Wer übernimmt jetzt die "Grundsicherung" und seit Ihr noch versichert? Du weißt, dass ich die gleiche Situation mit dem Widerspruch gegen die Reha hatte und die KK (TK) hat ohne Probleme weitergezahlt. Die Krankenkasse muss doch in ihrem Bescheid eine Rechtsgrundlage haben und auf eine Zuträglichkeit des Widerspruchs hinweisen. Ich begreife das alles nicht.
Jetzt beginnt wieder eine lange Nacht. Heute morgen ist um 8.30 Uhr die 3monatige TU-Nachsorge und wie immer geht der A... auf Grundeis.
Dir und allen Anderen eine gute Nacht und einen schönen Tag.
Boebi

Geändert von boebi (11.05.2011 um 00:11 Uhr)
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  #6  
Alt 11.05.2011, 08:34
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Atlan Atlan ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

hallo nadine,
das lässt mich jetzt wirklich nicht mehr los. ein einspruch oder ein widerspruch gegen einen entscheidung oder einen verwaltungsakt ist in unserem demokratischem rechtsstaat zulässig, ohne dass daraus nachtteil entstehen dürfen. manchmal haben ein- oder widersprüche keine aufschiebende wirkung gegenüber der entscheidung manchmal ja. der ein- oder widersrpuch gegen eine entscheidung ist in jedem fall einmal möglich und auch legitim.
dein mann hat doch bestimmt einen schriftlichen bescheid der kasse in dem die rechtsgrundlage der entscheidung das krankengeld zu versagen erhalten? oder haben die die zahlung ohne mitteilung der entscheidungsgründe eingestellt? das ist dann mit sicherheit rechtswidrig.
im SGB V ist die krankenversicherung geregelt und im zweiten teil ab § 44 das krankengeld. ich kann beim besten willen keine rechtsgrundlage finden, die das versagen des krankengeldes aufgrund eines widerspruchs deines mannes hergibt.
nach meiner auffassung wäre das sogar rechtswidrig wenn ein einspruch gegen eine entscheidung sanktioniert wäre. das ist eher die art von diktaturen.
bitte melde dich doch noch einmal.
ich würde wahrscheinlich die kasse wechseln wenn sie rechtswidrige entscheidungen fällt.
lg
atlan
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  #7  
Alt 11.05.2011, 14:29
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Hallo lieber Boebi, hallo lieber Atlan,

die AOK stellt das so hin, dass Jürgen nicht an seiner Heilung mitarbeitet, weil er ja nicht den frühstmöglichen Reha Termin wahr genommen hat, den man ihm geboten hat.

Die haben uns angeschrieben, dass Jürgens Dispositionsrecht bezüglich des von ihm gestellten Rehabilitationsantrags eingeschränkt ist.
Ich zitiere:
"Wie Sie Frau xy mitgeteilt haben, möchten Sie dem Aufnahmetermin am 07.04. in der Rehabilitationsklinik nicht nachkommen. Wir bereits telefonisch besprochen, können wir dem nicht zustimmen und verweisen auf das eingeschränkte Dispositionsrecht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen das Krankengeld nach §66 Abs. 2 SGB I und nach §51 SGB V ab dem 07.04.2011 versagen, sollten Sie den Aufnahmetermin in der Rehabilitationsklinik nicht wahrnehmen. Dies gilt bis zur Nachholung der MItwirkungspflicht, das heißt bis die Aufnahme in einer Rehabilitationsklinik stattfindet."

So wie uns die Anwältin gesagt hat, kann die AOK das machen, da sie es ja so hinstellen als ob Jürgen nicht an seiner Genesung mitwirkt.

Wir haben über einen KK Wechsel nachgedacht, waren allerdings der Meinung, dass sich die gesetzlichen KK in solchen Fällen nicht wirklich was schenken, also alle mehr oder weniger gleich reagieren würden.

Wir haben ja auch einen Rentenantrag gestellt (der wird aber erst nach der Reha weiter bearbeitet), und bei Rente braucht man ja dann auch eine Renten-Krankenversicherung. Da hat uns die AOK schon mitgeteilt dass sie Jürgen nicht versichern kann, weil er die vorgeschriebenen Jahre davor nicht ständig eingezahlt hat (er war auch mal selbstständig...). Er könnte sich natürlich freiwillig versichern.
Da wollte ich dann mal bei meiner KK (Techniker) erfragen ob ich ihn mitversichern kann, bin mir aber nicht sicher ob das geht, da er ja Rente beziehen würde und kostenfrei mitversichern geht glaub ich nur wenn der Ehepartner bis 400 Euro verdient. keine Ahnung wie es sich in Sachen Rente belaufen würde.

Bei welcher KK seit ihr, was könnt ihr empfehlen? würdet ihr jetzt einen Wechsel empfehlen?

Wenn man Geld von nem Sozialamt bis zum Antritt der Reha beantragen wollte, wo müsste man sich da hin wenden? Würdet ihr das machen?
Momentan knapsen wir von meinem Geld rum, was uns gerade so rumkommen lässt, aber nicht mehr.

Ich danke euch sehr für eure Hilfe!!

LG Nadine
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