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#1
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Hallo Atlan,
wir hatten ja Reha beantragt und den Wunsch Föhr mit angegeben. Die Reha wurde genehmigt, allerdings nicht für Föhr sondern für eine Klinik im Schwarzwald, die spezialisiert sind auf Innere Medizin und Orthopädie, nebenbei auch bissl Onkologie betreiben... Daher haben wir gegen den zwar positiven Bescheid, allerdings negativ hinsichtlich der Klinik, Einspruch erhoben. Die Krankenkasse sagt jetzt halt, dass Jürgen hier beim Heilungsprozess nicht mitwirkt, weil er sofort hätte in den Schwarzwald können, aber lieber Einspruch erhoben hat, um auf Föhr zu kommen, wo man sich mit diesem Krankheitsbild einfach viel besser auskennt. Die zahlen jetzt so lange kein Krankengeld bis die Reha auf Föhr beginnt. Wir dachten ja dass das rechtlich sicher nicht ok ist, aber es ist es wohl leider, hat uns jedenfalls auch ein Anwalt bestätigt. Auch ein Anruf vom Anwalt bei der AOK, wo man nochmal darauf hingewiesen hat, dass Jürgen ja sehr wohl an seiner Genesung mitarbeitet, indem er selber recherchiert hat und rausgefunden hat dass man ihm auf Föhr einfach viel besser helfen kann, und das es ja wohl keinen Sinn macht, weder für die AOK, die Rentenkasse noch für den Patienten, zu einer Reha zu fahren wo man ihm gar nicht wirklich helfen kann - hat alles nichts gebracht. So sind se halt, die tollen Krankenkassen, sacken jahrelang jeden Monat ne Menge Kohle ein, aber wenn man sie dann braucht... können sie einen im Stich lassen. Sind sicher nicht alle gleich, aber doch ähnlich... LG und eine schöne Restwoche Nadine |
#2
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Hallo Nadine,
ich begreife das mit dem Krankengeld genausowenig wie Atlan. Wer übernimmt jetzt die "Grundsicherung" und seit Ihr noch versichert? Du weißt, dass ich die gleiche Situation mit dem Widerspruch gegen die Reha hatte und die KK (TK) hat ohne Probleme weitergezahlt. Die Krankenkasse muss doch in ihrem Bescheid eine Rechtsgrundlage haben und auf eine Zuträglichkeit des Widerspruchs hinweisen. Ich begreife das alles nicht. Jetzt beginnt wieder eine lange Nacht. Heute morgen ist um 8.30 Uhr die 3monatige TU-Nachsorge und wie immer geht der A... auf Grundeis. Dir und allen Anderen eine gute Nacht und einen schönen Tag. Boebi Geändert von boebi (11.05.2011 um 00:11 Uhr) |
#3
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hallo nadine,
das lässt mich jetzt wirklich nicht mehr los. ein einspruch oder ein widerspruch gegen einen entscheidung oder einen verwaltungsakt ist in unserem demokratischem rechtsstaat zulässig, ohne dass daraus nachtteil entstehen dürfen. manchmal haben ein- oder widersprüche keine aufschiebende wirkung gegenüber der entscheidung manchmal ja. der ein- oder widersrpuch gegen eine entscheidung ist in jedem fall einmal möglich und auch legitim. dein mann hat doch bestimmt einen schriftlichen bescheid der kasse in dem die rechtsgrundlage der entscheidung das krankengeld zu versagen erhalten? oder haben die die zahlung ohne mitteilung der entscheidungsgründe eingestellt? das ist dann mit sicherheit rechtswidrig. im SGB V ist die krankenversicherung geregelt und im zweiten teil ab § 44 das krankengeld. ich kann beim besten willen keine rechtsgrundlage finden, die das versagen des krankengeldes aufgrund eines widerspruchs deines mannes hergibt. nach meiner auffassung wäre das sogar rechtswidrig wenn ein einspruch gegen eine entscheidung sanktioniert wäre. das ist eher die art von diktaturen. bitte melde dich doch noch einmal. ich würde wahrscheinlich die kasse wechseln wenn sie rechtswidrige entscheidungen fällt. lg atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben." Joh 5, 24 |
#4
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Hallo lieber Boebi, hallo lieber Atlan,
die AOK stellt das so hin, dass Jürgen nicht an seiner Heilung mitarbeitet, weil er ja nicht den frühstmöglichen Reha Termin wahr genommen hat, den man ihm geboten hat. Die haben uns angeschrieben, dass Jürgens Dispositionsrecht bezüglich des von ihm gestellten Rehabilitationsantrags eingeschränkt ist. Ich zitiere: "Wie Sie Frau xy mitgeteilt haben, möchten Sie dem Aufnahmetermin am 07.04. in der Rehabilitationsklinik nicht nachkommen. Wir bereits telefonisch besprochen, können wir dem nicht zustimmen und verweisen auf das eingeschränkte Dispositionsrecht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen das Krankengeld nach §66 Abs. 2 SGB I und nach §51 SGB V ab dem 07.04.2011 versagen, sollten Sie den Aufnahmetermin in der Rehabilitationsklinik nicht wahrnehmen. Dies gilt bis zur Nachholung der MItwirkungspflicht, das heißt bis die Aufnahme in einer Rehabilitationsklinik stattfindet." So wie uns die Anwältin gesagt hat, kann die AOK das machen, da sie es ja so hinstellen als ob Jürgen nicht an seiner Genesung mitwirkt. Wir haben über einen KK Wechsel nachgedacht, waren allerdings der Meinung, dass sich die gesetzlichen KK in solchen Fällen nicht wirklich was schenken, also alle mehr oder weniger gleich reagieren würden. Wir haben ja auch einen Rentenantrag gestellt (der wird aber erst nach der Reha weiter bearbeitet), und bei Rente braucht man ja dann auch eine Renten-Krankenversicherung. Da hat uns die AOK schon mitgeteilt dass sie Jürgen nicht versichern kann, weil er die vorgeschriebenen Jahre davor nicht ständig eingezahlt hat (er war auch mal selbstständig...). Er könnte sich natürlich freiwillig versichern. Da wollte ich dann mal bei meiner KK (Techniker) erfragen ob ich ihn mitversichern kann, bin mir aber nicht sicher ob das geht, da er ja Rente beziehen würde und kostenfrei mitversichern geht glaub ich nur wenn der Ehepartner bis 400 Euro verdient. keine Ahnung wie es sich in Sachen Rente belaufen würde. Bei welcher KK seit ihr, was könnt ihr empfehlen? würdet ihr jetzt einen Wechsel empfehlen? Wenn man Geld von nem Sozialamt bis zum Antritt der Reha beantragen wollte, wo müsste man sich da hin wenden? Würdet ihr das machen? Momentan knapsen wir von meinem Geld rum, was uns gerade so rumkommen lässt, aber nicht mehr. Ich danke euch sehr für eure Hilfe!! LG Nadine |
#5
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Lieber Boebi,
ich habe heute morgen fest an Dich gedacht und ich bin ganz sicher, dass bei Deiner TU Nachsorge alles in Ordnung sein wird!! Ich drück Dir ganz ganz fest die Daumen! Meld Dich doch mal danach. LG Nadine |
#6
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Hallo zusammen,
ist eine Weilchen her, daß ich mich gemeldet habe. Auch habe ich die letzten Beiträge nicht vollständig gelesen, wünsche aber allen hier alles Gute, viel Kraft und eine baldige und vollständige Genesung! Bei meinem Vater ist alles schlimmer geworden. Die Bestrahlung und Chemo hat den Tumor (laut Ärzten) aufplatzen oder sich verformen lassen, so ganz genau wollte da sich keiner zu äußern. Also ist er nicht einmal kleiner geworden. Jetzt hat mein Vater einen Luftröhrenschnitt bekommen, welcher, nach meinem und meiner Mutter Empfinden schon im Vorfeld geplant war. Außerdem wurde gegen die Schwellungen im Gesicht immer Antibiotika oder Cortison verschrieben, aber auch da weiß niemand woher die Schwellung kommt. Sie wandert auch mal von der rechten Wange nach unten und zurück. Sieht für mich erher nach Wasseransammlung aus... Nachdem wir uns über die unzureichende Betreuung und den unprofessionellen Behandlungsablauf beschwert hatten, wollte sich der Chefarzt des Krankenhauses, wo mein Vater behandelt wurde in Erlangen nach einer Brachytherapie erkundigen. Jetzt aber soll er wieder nur Chemo bekommen und nicht nach Erlangen. Weil die da auch nichts anderes machen würden, lauft des Arztes hier. So langsam fange ich an zu verzweifeln und wir kommen uns vor als ob mit dem Leiden nur Geld verdient werden soll. Da mein Vater meiner Meinung nach zu schwach ist, um eine OP durchzustehen klingt diese Brachytherapie als Alternative ganz gut. Jetzt werden wir uns auf jeden Fall eine andere Meinung in einer Uni Klinik einholen, was ich ja schon längst machen wollte, nur meine Mutter war da noch Skeptisch ![]() Hat jemand Erfahrung mit der Brachytherapie oder Pekturalen Therapie? - Welche Klinik wäre da zu empfehlen? - Wieviele Zweitmeinungen werden denn von der Krankenkasse toleriert? - Sollte man bei der KK vorher mal anrufen und die Situation schildern? - Wäre es besser, wenn der Hausarzt sich dann um einen Termin kümmert? Zur Auswahl stehen die UK Kassel (empfohlen ja von Rainer), Dortmund-Mitte (empfohlen von Chilihead), Aachen oder Münster, die bieten diese Form der Behandlung an, aber nicht unbedingt genau für Zungenkrebs am Zungengrund, so wie ich das auf deren Seiten rausfinden konnte... Sind mal wieder viele Fragen im Raum und ein langer Text, der hoffentlich noch halbwegs nachvollziehbar ist. ![]() Werde morgen mal bei den Kliniken anrufen und mich erkundigen. Im Vorfeld schonmaö vielen Dank und einen angenehmen noch sonnig und warmen Frühsommerabend Euch allen. Alles Gute und viele liebe Grüße Bernd |
#7
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Hallo,
schau dir mal die Homepage der Fachklinik Hornheide in Münster an. Ich glaub diese Klinik könnte dir vielleicht auch weiterhelfen. Jojomati |
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