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#1
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Danke Norma, auch altes Haus,
ja das ist schon eine blöde Sache. Ich habe heute bei dem Versicherungs- büro für die Bürger der Stadt angerufen, die machen auch Rentenanträge. Die fragte mich, warum ich den Antrag so bald abgegeben habe, dann lassen die den nämlich erst mal liegen. Ja und dann Sind da noch die Anrechnungs- zeiten für die Pflege meiner Mutter, also ich muss wirklich ein komplizierter Fall sein. So nebenbei erzählte mir die Frau noch, dass die Rente erst am Monatsende bezahlt wird. Also bis 31.8. ist noch Zeit. Habe ich heute im Net gelesen, diese Verschiebung brachte dem Bund 14 Mio. Na da würde ich das auch machen. Das ist ein Zeichen, dass die DRV voll am Sparen ist und erklärt so einiges. Wir müssen es den Griechen vormachen. Gruss Altmann |
#2
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Hallo Altfrau
wie schon mal gepostet, reiche eine Untätigkeitsklage ein da braucht frau nicht unbedingt einen Anwalte 1. zuständiges Sozialgericht 2. Antrag vom ...... bei DRV 3.l Antrag auf Altersrente 4. bis heute nicht beschieden. Dann muss die DRV binnen 14 Tage bescheiden. Bei einem Anwalt kostet das Schreiben viel geld...kansste auch als fax senden. Du kannst auch Anwaltshilfekostenm beantragen, wenn du zuwenig verdienst. Gruß Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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Danke Barbara,
sehr nett, Deine Vorschläge. Danke auch für die sorgenden Gedanken. Ja, wenn jetzt die nächsten Tage nichts kommt, bleibt mir nichts anderes übrig. Gruss Altmann |
#4
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Hallo,
wass soll ich Euch sagen. Heute kam der Bescheid, nach 9 Monaten. Gestern kam nochmals eine blöde Aufforderung bzw. ein Antrag wegen Zuschuss zur KK und ich dachte, jetzt verschleppen die das doch total. Die hatten doch alles vorliegen. Aber weil es schon so lange her ist, muss etwas Akutelles her. Es ist doch zum verrückt werden. Irgendwie komme ich mir jetzt auch blöd vor, ich bin jetzt Rentner. In meinem jugendlichen Alter. Hä, mir kann mans nicht Recht machen, was ? Gruss Altmann |
#5
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Hallo,
ja ich muss mich nochmals melden. Habe ja den Bescheid bekommen und jetzt genau studiert. Es fehlen glatt Zeiten der Arbeitslosigkeit, welche nicht aufgeführt sind. Muss also in Widerspruch gehen. Ich kann nur jedem raten, die Bescheide genau zu durchforsten, auch wenn er ellenlang ist. Die Zeiten ergeben zwar keine höhere Rente, aber wer weis für was man die braucht, ich lasse mich da auf nichts mehr ein. Gruss Altmann |
#6
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hallo alttmann,
in den zeiten wo du arbeitslos warst, kannst du ja bescheinigung von der agentur für arbeit nach reichen. oder von der agentur neu bestätigen, da kommen ja auch kleine beträge in rentenkasse. gruß helmut ![]() |
#7
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Hallo Kleinzelliger,
danke für die Info. Habe ich schon gemacht per Einschreiben eigenhändig. Ich habe ja alles vorliegen, auch meine AU-Bescheinigungen. Am Telefon hat mir der Mann von der DRV sogar erklärt, dass das AA die entsprechenden Zeiten gemeldet hat. Nur diese sind im Verlauf nicht enthalten. Ich sag ja, wenn man nicht alles nachschaut. Also auf die Höhe der Rente wirkt sich das nicht aus, denk ich mal. Aber da geht es um Zeiten, die noch irgendwann mal interessant werden könnten, z.B. bei der Berechnung der Altersrente dann bei mir mit 65. Ich lass mich da auf nichts mehr ein. Ausserdem will ich nicht die ganze Tretzerei beim AA umsonst gemacht haben. Massnahmen ohne Leistungsbezug. Die fragten mich alle, ob das wirklich so ist, also die Mitkomolitonen. Die hielten mich für blöd. Dann will ich es wenigstens im Versicherungsverlauf haben. Da bin ich genau. Ich hatte der DRV dies alles haarklein mitgeteilt, alles ignoriert. Mir wurde gesagt, es liege vor, aber ignoriert. Dumpfbacke. Also habe alles weggeschickt, jetzt bin ich wieder auf die Antwort gespannt. Danke für Deine Gedanken. Gruss Altmann |
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