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Hallo Hilla,
ja, wenn Du am ersten Tag Deines erneuten "Krankseins" ins Krankenhaus aufgenommen worden bist und dies auch auf der Bescheinigung des Krankenhauses steht, ja, dann tritt Nummer 1 des § 46 SGB V ein. Und damit ist ein Schreiben an die Krankenkasse berechtigt. Denn dann steht Dir auch der erste Tag mit Krankengeld und Rentenanwartschaft zu. Da hat der Sachbearbeiter die Sachlage, wie es so schön heißt, falsch interpretiert.
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#2
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Hallo ihr Lieben,
wünsche euch allen ein ruhiges schmerzfreies Wochenende, auch wenn einen schier der Wind wegblasen könnte ![]() Bei uns soweit alles klar, nächste TU ist Mo in einer Woche. Ich kämpfe seit Donnerstag an neuer Front, nämlich in neuem Job ![]() @ Hilla: drück Dir die Daumen dass Du mit der KK was erreichst. Kenn mich mit dieser Sachlage zwar nicht aus, aber J.F. hat ja gut helfen können. Ich finds nur wieder ätzend wie man mal wieder mit dem Bürokratenquatsch kämpfen muss, wo man seine Kräfte doch für sich selber braucht. Euch allen ein schönes Rest WE, Nadine
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Hoffnungen sind Seelenanker, welche uns durch das Leben tragen und das Ziel nicht aus den Augen verlieren lassen. |
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