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Hallo Elisabethh,
die letzte Entscheidung liegt bei der Kasse? ![]() Die Dreijahresfrist ist eine starre Frist, da hat die Kasse keine Entscheidungsfreiheit, genauso wenig wie bei der 6-Monats- oder Jahresfrist. Und ob evtl. Vorerkrankungen anzurechnen sind, entscheidet auch nicht die KK sondern der behandelnde Arzt, der ja den causalen Zusammenhang bestätigen muss. Viele Grüße, Marita |
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