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Alt 14.10.2012, 17:08
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Beiträge: 17
Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Es gibt KEIN Gesetz, wonach über einen Rentenantrag innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden muss !!

Zinsen werden gezahlt, wenn die fällige Rentennachzahlung später als 6 Monate nach Antragstellung ausgezahlt wird. Das impliziert jedoch keine Pflicht zur Bescheidung innerhalb von 6 Monaten. Eine derartige Frist ist an keiner Stelle dem entsprechenden Gesetzbuch zu entnehmen.

Und nocheinmal: Eine Untätigkeitsklage ist nur Erfolg versprechend, wenn die Behörde tatsächlich untätig ist. Dauern die Ermittlungen einfach nur lange, bedeutet eine solche Klage nur Mehraufwand für beide Seiten.

Ich würde zuerst mit der DRV sprechen, denn darum geht es doch, du willst wissen wie lange die Bearbeitung noch ungefähr dauert. Erst wenn du Bescheid weißt, kannst du bei der AA vorstellig werden. Ruf doch einfach dort an: 030-865-0 (Versicherungsnummer parat halten). Ein kleiner Anruf könnte das Problem ganz einfach lösen.

LG
Ich

Geändert von 22.04.2005 (14.10.2012 um 17:13 Uhr)
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