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#1
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Reiche unbedingt Widerspruch ein. Das habe ich ja noch nie gehört - 1 Jahr, bei einer Krebserkrankung-!
Und ich rate dir, dich damit an den VDK zu wenden. Die helfen dir bei der Begründung und Widersprüche durch den VDK haben mehr Gewicht. Mir war der VDK bei meinen Anträgen immer sehr behilflich. Katzenmama6
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Optimismus ist die Fähigkeit, den blauen Himmel hinter düsteren Wolken zu ahnen. (Madeleine Robinson) |
#2
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Hallo zusammen,
Zitat:
![]() ![]() Und der vdk, nun ja, ist wohl Erfahrungssache .... http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.16.htm: Hodgkin-Krankheit im Stadium I - IIIA bei langdauernder (mehr als sechs Monate andauernder) Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand 60 - 100 nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 50 Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden. im Stadium IIIB und IV bis zum Ende der Intensiv-Therapie 100 nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 60 Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB/MdE-Grad nach dem verbliebenen Organschaden. Zum Thema Zitat:
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