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#1
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Hallo Sinha,
beim Essen ist mir noch folgendes eingefallen. Du schreibst, dass Du GdB 40 wegen eines AU hast. Hast Du denn keinen "Behindertenausweis" beantragt? Bei GdB 40 gibt es noch keinen Ausweis. Ich vermute nämlich, dass die Rentenstelle nur Deinen GdB 40 gesehen haben und deshalb das Papier gleich abgelehnt haben. Es ist heute häufig so, dass keiner mehr richtig liest. Erst beim Widerspruch fangen solche Behörden an zu lesen. Wenn Du noch keinen Behindertenausweis beantragt hast, warum hat denn der VDK gepennt, dass kenn ich nicht, denn die sind gut, dann bitte sofort einen beantragen. So in Rage wie heute bin ich selten. Es grüßt nochmal Wolfgang .
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#2
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Ersteinmal vielen Dank.
Nartürlich habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 100%. Das ist es ja , was ich nicht verstehe, da bist du zu 100% Schwerbehindert aber zu 100% voll arbeitsfähig. |
#3
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Es sind 40% MDE der BG. ich bekomme schon seit 2000 eine Unfallrente.
Leider hat mein Arbeitgeber keine arbeiten die nichts mit Staub Dämpfen oder lösemittel zu tun hat., sodas eine weiter beschäftigung in unsewrem Betrieb nicht möglich ist. ![]() |
#4
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Hallo Singha,
es ist zwar schon lange her, daß ich mich mit Schwerbehinderung und den damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften befassen musste. Damals vor allem noch nach altem Recht (vor 2001). Ich vermute, da werden 2 Begriffe durcheinander geworfen: MdE und GdB sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun. MdE heißt "Minderung der Erwerbsfähigkeit" und GdB heißt "Grad der Behinderung". Der GdB berücksichtigt nicht nur die Beeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern vor allem auch die im Alltag. Die MdE (GdS) bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigungen im Erwerbsleben. Quellenbeispiele: GdB - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung MdE - http://de.wikipedia.org/wiki/Minderu...f%C3%A4higkeit Verminderte Erwerbsfähigkeit - http://de.wikipedia.org/wiki/Vermind...f%C3%A4higkeit GdS - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_de...4digungsfolgen Im Internet (Begriffe: Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt ...) wirst du sicher weitere Informationen finden, die das letztendlich klären können oder du führst zur Klärung Gespräche mit den entsprechenden Institutionen. Der Unterschied zwischen den Begriffen und deren Handhabung/Anwendung sollte klar sein. Herzliche Grüße und gutes Gelingen, Helmut
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Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376 http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070 Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise. Geändert von HelmutL (24.01.2013 um 14:50 Uhr) Grund: ein Fehler |
#5
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Hallo Helmut,
Das alte Rentengesetz war schon besser, denn heute wird nur noch nach den Stunden beurteilt und nicht nach der Behinderung. Für nach 1961 geborene , so wie ich 1962 siehts auch nicht gerade gut aus. ![]() |
#6
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So, war gestern beim Vdk und haben Widerspruch eingelegt. Der Vdk Mitarbeiter war sehr erstaunt über die RV , das sie den Antrag abgelehnt hat, denn normalerweise geht ein 50 Jähriger Laryngektomierter mit einer zusätzlichen Behinderung der Hand in Vollrente.
Jetzt heisst es abwarten und Tee trinken. ![]() |
#7
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Wir drücken die Daumen dass es klappt
![]() LG Wangi
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ablehnung, kehlkopfkrebs, rente |
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