![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen!
Vielen Dank für diese vielen wichtigen Beiträge. Ich hatte mir fest vorgenommen, mich noch einmal aufs` neue bei Verdi wegen SBH zu erkundigen, habe es aber leider aufgrund verschiedener häuslicher Katastrophen nicht geschafft (will es aber nachholen). Nun werde ich am Montag mit gewisser Offenheit in das Vorstellungsgespräch gehen. Problematisch finde ich die 60% SBH bis 2016, die einen Zwischenfall nach der Ersterkrankung 2007 und der folgenden langen Pause förmlich nahelegen (Rezidiv). Nun ja, es ist wie es ist - oder wie das kölsche Grundgesetz sagt: Et kütt, wie et kütt! Nochmals vielen Dank! Rosia |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Liebe Rosia,
mir ging es vor meinen Vorstellungsgesprächen genauso wie Dir. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Offenheit bezüglich meiner Erkrankung (mehrere Jahre Lücken im Lebenslauf) absolut positiv bewertet wurde. Ich hätte auch nicht in irgendwo arbeiten wollen, wo ein (leider) so wichtiger Teil meines Lebens nicht hätte erwähnt werden dürfen. Ich wünsche Dir, dass es bei Dir ebenso gut läuft. Liebe Grüsse, Sugar71. |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Ich arbeitete 8 Jahre für einen Arbeitgeber, der nie merkte, dass ich an MS erkrankt war (ich fehlte eher weniger als Kollegen). Schon bei der Bewerbung war mir klar, dass ich den Job nicht bekommen würde, wenn ich meine MS angebe. Als ich nach der Brustkrebsdiagnose in den Beruf zurück wollte, bekam ich die Kündigung. Heute sehe ich diese Arbeitsstelle als die einzige Zeitverschwendung meines Lebens. So einen Arbeitgeber braucht niemand, gerade wenn man krank ist, ist so was Stress pur.
__________________
lg gilda |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen,
1. nun habe ich das Spiel also hinter mir: Ich vermute, dass der AG die Krankendaten eingesehen hat. Es gab keine Frage zur Erkrankung. Das ist im Grunde ja positiv. Mit dem Verlauf bin ich dennoch unzufrieden (mit mir). Was habe ich mich aufgeregt... - und was war ich hinterher fertig... ![]() 2. habe ich mittlerweile eine Antwort von Verdi: Auch mit 60% müßte ich die SB nicht erwähnen - auf die Frage danach müßte ich jedoch wahrheitsgemäß antworten. 3. "SB werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" - bedeutet nicht zwingend eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Vom Gleichbehandlungsgrundsatz her könnte man dies so sehen - der AG könnte aber prinzipiell auch andere Argumente geltend machen ( Hinweis auf eben nicht die gleiche Eignung). Ich hoffe, das habe ich jetzt richtig verstanden und entsprechend richtig wiedergegeben. Vielleicht ist das auch für andere hier hiflreich. Rosia |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
arbeitslosigkeit, bewerbung, vorstellungsgespräch |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|