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#1
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Hallo Christine,
unser Sozialrecht ist leider nicht immer logisch und auch nicht immer gerecht - aber es bildet halt die Rechtsgrundlage. In den Sozialrechtsgebieten kommt es häufig auf Fristen und Tatbestände, je "fummeliger" die Ausgangslage ist, desto eher wird auch ein falscher Bescheid erlassen. Gegen einen Bescheid kannst Du in Widerspruch gehen, allerdings nicht wie oben angeregt zwei- oder dreimal. Auf den Widerspruch hin wird der Sachverhalt anhand Deiner Begründung überprüft. Entweder kommt jetzt ein positiver Bescheid, dem Widerspruch wird also "abgeholfen", oder der angefochtene Bescheid wird aufrecht erhalten. Falls das so sein sollte, ist i.d.R. kein erneuter Widerspruch möglich, hier wäre der nächste Schritt dann die Klage. In den Rechtsbehelfsbelehrungen am Ende der Bescheide findest Du alles Nötige. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, dann verlängern sich die Fristen von vier Wochen auf ein Jahr. Und wegen dem "rausgekickten Kind": im §10, 3 SGB V findest Du die Regelung: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im*Monat ein*Zwölftel der*Jahresarbeitsentgeltgrenze(2)*übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt. Dieses läßt sich ja nun relativ leicht überprüfen. Hat die Kasse hier falsch entschieden, dann auf jeden Fall in den Widerspruch! Ein Kassenwechsel hilft i.d.R. nicht, die Rechtsgrundlage gilt für alle ges. Kassen. Wünsche viel Erfolg beim Gang durch den Paragrafendschungel. Und gelegentlich dran denken, nicht alle ungerechten oder unveständlichen Entscheidungen sind rechtlich falsch. |
#2
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Guten Morgen Christine,
hier liegt eine ganz klare falsche Aussage der Sachbeabeiterin der Arge vor. Die EM-Rente baut einen Anspruch auf ALG 1 auf. Damit soll verhindert werden daß auslaufende EM-Rentenbezieher gleich wieder in ALG 2 fallen. Nach § 345a SGB III zahlt die Deutsche Rentenversicherung pauschalierte Beiträge für diese Rentenbezieher an die Bundesagentur für Arbeit. Dir steht ALG 1 zu bis über die weitergewährung deiner Erwerbsminderungsrente rechtskräftig entschieden worden ist.(bis zu einer maximalen Anspruchsdauer von einen Jahr) Du stellst umgehend einen Antrag auf ALG 1 und nimmst alle Papiere mit die Dir vorliegen.Aussteuerung der Krankenkasse...Rentenbescheid bis ende Juli....ein Bescheid der Rentenversicherung das Du einen weitergewährungsantrag der Rente gestellt hast usw. Lasse Dich nicht abwimmeln....Du stellst Dich den Arbeitsmarkt aufgrund deines Restleistungsvermögen zur Verfügung....das ist wichtig beim Antrag also nicht gleich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ins Haus flattern. Dieses Restleistungsvermögen wird dann evtl. wieder durch den Medezinischen Dienst der Arge festgestellt um an die evtl.Nahtlosigkeitsregelung ran zu kommen. Ganz klare Aussage, Du hast auch durch die Zeit der jetzt ablaufenden EM-Rente einen neuen ALG 1 Anspruch erworben.Wie hoch der sein wird und wie die fiktive Berechnung dafür aussieht,weiss ich leider nicht. Viele Grüsse axellino |
#3
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Hallo Ihr Beiden!
Herzlichen Dank für Eure Beiträge. Ja wir schaffen das irgendwie. Haben schon genug durch und unser Motto ist ja auch: Durch nichts und niemanden!! Das alles belastet uns aber doch sehr und da müssen wir uns das oft wirklich bewusst machen. Mein Sohn war erst bei mir mitversichert. Das ging all die Jahre gut, bis unsere liebe KK drauf gekommen ist, dass ja mein Mann selbständig ist, was sie auch definitiv wussten und seit damals schon 1 Jahr das neue Gesetz gültig war: Selbständigkeit mit entsprechendem Einkommen -> Kind nicht mehr möglich in der Familienversicherung. Ob das alles so rechtens war - keine Ahnung. Ich war nur froh, dass ich nichts zurückzahlen musste. Besagte KK hat auch schon diverse Unterlagen von mir verschlampt und meine Akte war zwecks Klage gegen verweigertes KG auch mehr als dünn. Hier kennt jeder jeden und diese besagte KK wollte meinen Mann schon länger "los" werden, das hatte aber arbeitstechnische und personelle Gründe. Warten auf den Bescheid ist klar und wenn nötig Widerspruch, auch klar. Das ist dann aber der nächste Schritt. Ich weiß nicht, was ich jetzt richtig oder falsch mache, wenn ich aufs Amt gehe. ALG 1 beantragen und gleich AU melden? Geht das überhaupt? Bin echt ratlos. Gutachter scheint es eben keinen zu geben und das will ich rausfinden. Mein Arzt hat alles ausführlich erklärt. Der Reha Arzt wird es auch tun. Beim Widerspruch dann eben nochmal von vorne. Und vor allem über meine Gewerkschaft, aber soweit bin ich noch gar nicht. @dreibein Dankeschön für diese Ausführlichkeit. Du hast vollkommen recht, denn manches ist nicht gerecht, aber rechtlich i. O. Ich will nur jetzt die Zeit bis zum Bescheid finanziell richtig überbrücken und mich nicht selbst in die Pfanne hauen. Manche Fehler kriegt man eben dann nicht mehr ausgebügelt. Hab immer gearbeitet, war nie arbeitslos, hatte nie KG. Meine/bzw. unsere Reserven sind aufgebraucht, deshalb ist es auch für meinen Mann mit der Selbständigkeit furchtbar schwierig. Liebe Grüße Christine
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#4
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Hallo Axellino!
Danke Dir für Deine Antwort. Genauso denke ich auch. Die Aussage war ganz genau: Kein Nahtlosigkeitsgeld, weil die Rente ja schon mal bewilligt wurde, also bleibt ALG 1 und ich muss "gesundgeschrieben" sein und dem Markt zur Verfügung stehen. Ich sehe da aber keinen Unterschied zu damals: Ich warte ja wieder auf die Entscheidung Rente ja oder Rente nein. Also in meinen Augen wieder Nahtlosigkeitsgeld, weil ich ja nicht vermittelbar bin. Ich finde nur leider nichts zu dem Thema, ob das nun einen Unterschied macht, dass man einen Rentenantrag neu stellt oder eine Rentenverlängerung beantragt hat. Warte immer noch auf diverse Anrufe. Danke nochmals und liebe Grüße Christine
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#5
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Christine,
Ja...Du machst umgehend einen Termin bei der Arbeitsagentur zur Beantragung von ALG 1 und nimmst alle Papiere mit.Du stellst Dich dem Arbeitsmarkt mit deinen Restleistungsvermögen zur Verfügung.So musst Du das im Antrag auch angeben.Das Restleistungsvermögen wird dann ebend der Medezinische Dienst festellen.Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat hierbei nix zu suchen. Sollte Dir ALG 1 genehmigt werden in welcher Form auch immer und Du gibst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab,wird es Dir evtl. wieder nach sechs Wochen gestrichen.Das ist alles sehr kompliziert und manche Sachbearbeiter der Arge blicken da selber nicht durch. Dir steht ALG 1 zu bis über die weitergewährung deiner Rente rechtskräftig entschieden worden ist. ![]() |
#6
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Hallo Axellino!
OK Besten Dank! Dann werde ich gleich mal telefonieren und mein Zeugs raussuchen. Liebe Grüße Christine ![]()
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#7
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nicht abwimmeln lassen und nicht mit einer AU ins Haus flattern Christine....Bezieher einer Erwebsminderungsrente sind Versicherungspflichtig auch in die Arbeitslosenversicherung
§ 26 Absatz 2 Nr. 3 SGB III Alles Gute ![]() |
#8
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Hallo!
Habe gerade eben den Rückruf vom Arbeitsamt erhalten. Folgendes ist aktuell: Ich geh am Montag dorthin und brauche nur den Ausweis mitnehmen, da bereits alle anderen Unterlagen vorhanden sind. In meinem Fall: Nahtlosigkeitsgeld gibt es NUR bei Aussteuerung durch die KK, während man auf den Bescheid der Rente wartet. Bei Verlängerungsentscheiung ALG1! Ich krieg also jetzt ALG 1, gebe an 15 Std. arbeiten zu können (ab dann gibt's erst ALG 1) und werde ab dann, lt. netter Dame, soweit "in Ruhe" gelassen, bis der Bescheid der Rente da ist. Das hängt natürlich vom Sachbearbeiter ab ist klar, aber Einladungen für diverse Schulungen usw. dauern eben auch bisschen und ich gewinne Zeit. Die Dame war sehr nett und das Gespräch angenehm. Hoffe das geht am Montag ähnlich weiter. Zur Höhe des ALG 1 konnte sie keine genauen Angaben machen, da das jetzt "fiktiv" berechnet wird und meine "Qualifikation" nach 10 Jahren eh dahin ist. Mir tuts weh, weil ich meinen Job geliebt hab, aber hilft ja nix. Ich bin gespannt wie es weitergeht. Danke nochmals an meine zwei Herren ![]() ![]() Liebe Grüße Christine
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#9
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Hallo Axellino,
stimmt das wirklich so mit der Versicherungspflicht bei Erwerbsminderungsrente??? Ich bekomme die jetzt seit 2011 (rückwirkend ab 2009), wurde jetzt das zweite Mal verlängert (da immer nur auf Zeit). Mir wurde jetzt gesagt, dass nicht nochmal verlängert werden kann (höchstens umgewandelt auf unbegrenzt und das wird in meinem Fall wohl nicht passieren). Danach würde ich aber kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, da von meiner Rente nur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, aber eindeutig keine Arbeitslosenversicherung..... Alles Liebe Petra |
#10
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na siehst Du Christine....geht doch voran!!!!!!!!!
Glückwunsch Lg axellino Zitat:
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