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Ich bin´s schon wieder
Es hat sich eine Interessante Frage aufgetan : Ich bin Einkommenssteuer befreit ! Immer noch die Abzüge ? Ich werde mich dahinterklemmen, wenn´s was neues gibt hört Ihr wieder von Mir ! Gruß Wolfgang |
#2
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Hallo Wolfgang,
die Sozialversicherungspflicht ist unabhängig von der Einkommensteuerpflicht. In der Einkommensteuer gibt es einen sogenannten Grundfreibetrag von 8.130,00 Euro (Einzelperson). Liegt man mit seinen Einnahmen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, Versicherungen, außergewöhnlichen Belastungen unter diesem Betrag so fällt keine Einkommensteuer an. Dies wird nicht auf die Sozialversicherung übertragen. Hier gelten andere Regeln und Vorschriften. Hier ist man ab dem ersten Cent sozialversicherungspflichtig (Ausnahmen mal außen vor gelassen), aber dafür gibt es Höchstgrenzen, die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Nur weil im Lohn- und Gehaltsbereich häufig eine Koppelung der Abgabepflicht besteht, heißt das nicht, dass man das auf alles übertragen kann. Nicht umsonst werden die Steuergesetze und die zwölf Sozialgesetzbücher immer dicker ![]() Alles klar? ![]()
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#3
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Moin J.F.
Was du schreibst ist alles korrekt ! Die gleiche Antwort habe ich von meinem ( Ehemaligen ) Steuersachbearbeiter bekommen ! Ja, ich Denke manchmal etwas krumm aber es ist wenigstens für mich alles durchschaubar und klargestellt ! Auch mit hilfe des Forums !! Ich bedanke mich bei allen Usern und Denke das dieser Tread damit geschlossen werden kann. Alles gute für euch !! ![]() Wolfgang |
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