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  #1  
Alt 17.01.2014, 16:26
Benutzerbild von juttam15
juttam15 juttam15 ist offline
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Standard AW: Seit 01.01.14 ist die Knochendichtemessung Kassenleistung

Hallo Tipstaps,

es besteht natürlich durchaus die Möglichkeit, dass Deine Ärztin noch nichts von der neuen Regelung wusste. Die andere Möglichkeit ist, dass sie es wusste, aber privat bisher mehr abgerechnet hat, weiterhin mehr abrechnen möchte und Dir gegenüber nicht ganz ehrlich war.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem beim vaginalen Ultraschall (VUS). Mein Gyn hat mir den als IGEL-Leistung für 35,00 Euro angeboten. Ich habe das abgelehnt, denn ich nehme Tam und war der Meinung, dass es bei Tam eine medizinische Indikation für einen VUS gibt.

Die Kasse hat dies bestätigt. Sie meinte, ich solle noch mal mit dem Arzt reden oder den Arzt wechseln. Nun, ich hatte das gleiche Problem wie Du: ich war mit meinem Gyn eigentlich sehr zufrieden und er hat sich immer sehr viel Zeit genommen.

Ich habe die Kasse auch gefragt, ob sie bereit sei, mir den Betrag zu erstatten, den der Arzt von der Kasse bekommen würde, falls ich den VUS privat bezahlen würde. Sie haben dies abgelehnt mit der Begründung, dass der Arzt diese Leistung als Kassenleistung abrechnen könne.

Ich würde mich an Deiner Stelle mal an eine "Patienten- oder Krebsberatungsstelle" wenden und fragen, wie Du Dich nachträglich und zukünftig in dieser Frage verhalten solltst.

Ich selber habe die Knochendichtemessung noch vor mir, denn ich soll in diesem oder im nächsten Jahr auf einen AH wechseln. Ich werde auf alle Fälle, bevor ich einen Termin ausmache, klären, ob der Arzt dies als Kassenleistung abrechnet. Notfalls muss ich mehrere Ärzte abtelefonieren.

Und ich gebe Dir recht, wir Patienten sitzen oft zwischen den Stühlen und das ist sehr ärgerlich.
__________________
Herzliche Grüße von Jutta

"Ich versorge mich heute mit einem Stückchen Glück"
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  #2  
Alt 17.01.2014, 23:48
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Seit 01.01.14 ist die Knochendichtemessung Kassenleistung

Hallo Tipstaps, hallo Jutta,

soweit ich weiß, kommt es darauf an, welche Art von Knochendichtemessung gemacht wird.....wenn es in einer Röntgenpraxis mit "klassischen" Röntgenstrahlen gemacht wird, ist es schon länger eine Kassenleistung, man braucht nur eine Überweisung. Die meisten Ärzte empfehlen aber die neuere und wohl bessere DXA-Methode, die meistens bei Orthopäden gemacht wird und als Igel-Leistung zwischen 35 und 50 Euro kostet.
Aber es ist leider in vielen Bereichen so, dass die Ärzte gerne mit Privatleistungen verdienen. Da ist es manchmal nicht leicht zu entscheiden, was man machen soll, vor allem, wenn man den Arzt ansonsten gut findet.....

Alles Liebe

Petra
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  #3  
Alt 20.01.2014, 15:59
Tipstaps Tipstaps ist offline
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Standard AW: Seit 01.01.14 ist die Knochendichtemessung Kassenleistung

Wie erwartet, ich kann die 50 Euro in die Esse schreiben. Die Orthopädin zahlt es nicht zurück. Kassenleistung wird ganz schlecht vergütet. Für 17 Euro machen die das nicht. Es war ja auch nicht nur die Messung, sondern auch noch ein Beratungsgespräch.

Jeder normal denkende Mensch weiß, da reichen keine 17 Euro. Hat die AOK wunderbar eingefädelt. Früher haben sie die 50 Euro den Patienten erstattet.
Jetzt tun sie sich groß, dass es Kassenleistung ist. Nur den Patienten nützt es nichts, die werden mit dieser Regelung schlechter gestellt und müssen es am Ende alleine bezahlen.
Nicht mal die Basis Kassenleistung von 17 Euro wird den Patienten erstattet. Dafür hatte sich die Orthopädin stark gemacht. Man bleibt einfach auf den Kosten sitzen. Hat hier mal jemand seit dem 01.01.14 ähnliche Erfahrungen gemacht?
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  #4  
Alt 10.07.2014, 12:42
Martina68 Martina68 ist offline
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Standard AW: Seit 01.01.14 ist die Knochendichtemessung Kassenleistung

Hallo Tipstaps,

wie ist es weitergegangen ?
Muss mich heute auch mit diesem Thema auseinandersetzen. War heute beim Orthopäden um die Knochendichte messen zu lassen. Im Hinterkopf hatte ich, dass ich ja nicht zahlen muss, weil ich BK hatte und Aromatasehemmer nehmen muss, also genau die Voraussetzungen dafür, es nicht zahlen zu müssen.
War nix. € 50 musste ich zahlen. Telefonate mit der KK brachten nichts. Irgendwas wie "falsche Formulierung" und "falsch ausgedrückt", ... Ich habe mich einfach maßlos geärgert. Was ist jetzt korrekt ? Frauen mit BK und Tamoxifen oder Aromatasehemmer müssen nichts bezahlen, auch wenn sie noch keine Osteoporose haben ? Oder müssen sie das schon haben ??? Das Gespräch mit der D.K (KK) hat mich mehr verwirrt als aufgeklärt. Alles so schwammig und wischiwaschi...

Wer kennt sich da besser aus als die Damen vom KK-Service ?

Danke und einen schönen Tag

Martina
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  #5  
Alt 10.07.2014, 16:19
Benutzerbild von Renate2
Renate2 Renate2 ist offline
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Standard AW: Seit 01.01.14 ist die Knochendichtemessung Kassenleistung

Hallo,
man muss bestimmte Voraussetzungen haben, dazu gehören Verdacht auf Oesteoporose und es sollte auch schon einen Bruch gegeben haben. Dazu gibt es dann einen bestimmten Schlüssel. So habe ich das jedenfalls verstanden. Übrigens habe ich die Voraussetzungen, aber anscheinend war meinen Arzt das zuviel Aufwand und er meinte, so teuer sei ja die Knochendichtemessung nicht. Da er sie selbst nicht durchführt, verdient er sowieso nichts daran (das sage ich jetzt). Also macht Euch schlau bei Euren Krankenkassen, vielleicht gibt es ja so etwas wie kompetente Mitarbeiter.

Liebe Grüße
Renate
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  #6  
Alt 10.07.2014, 23:12
Benutzerbild von Wildkatze
Wildkatze Wildkatze ist offline
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Beiträge: 102
Standard AW: Seit 01.01.14 ist die Knochendichtemessung Kassenleistung

Hier die Erläuterung, wann die Knochendichtemessung eine Kassenleistung ist.

http://www.frauenselbsthilfe.de/aktu...temessung.html

Liebe Grüsse
Lydia

Geändert von Wildkatze (10.07.2014 um 23:14 Uhr)
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Stichworte
knochendichte messung


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