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  #1  
Alt 10.06.2015, 11:45
Benutzerbild von mohnblume79
mohnblume79 mohnblume79 ist offline
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@Katja - ich habe eine so ne riesen Box mit kleinen Gummibärchentütchen mitgenommen und Tüten mit Mini-Hanutas. Das hat bei der Abteilung für viel Freude gesorgt.
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  #2  
Alt 10.06.2015, 13:43
Bengerl Bengerl ist offline
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@katja
Ich hab auch eine persönliche Karte geschrieben und eine Spende für die Kaffeekasse. Das ganze hab ich dann mit Pralinen schön verpackt.

Die Woche sind jetzt 3 Stunden arbeit angesagt. Ist ganz ok.
Heut hatte ich einen Termin in der Personalabteilung zwecks Urlaub und Teilzeitbeschäftigung. Ich möchte meinen Urlaub von letzten Jahr (21) Tage und heuer (35) Tage gern so aufbrauchen dass ich 2 Tage Urlaub nehme und 3 Tage arbeite. Ist zwar ni ht so gern gesehen aber sie haben zugestimmt. Natürlich nehme ich ein pasr Wochen am Stück zusätzlich noch Urlaub. Jedenfalls haben sie gemeint, dass ich eventuell den Urlaub von letztem Jahr nicht mehr bekomme, ist das möglich? Im Internet steht was anderes.
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  #3  
Alt 10.06.2015, 13:54
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Buzandi Buzandi ist offline
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@bengerl

Also ich hab meinen Urlaub vollständig nehmen können. Ich meine auch er darf aufgrund Krankheit nicht gestrichen werden? Bin mir da aber nicht ganz sicher. Habt Ihr nen Betriebsrat? Den würd ich ansprechen .
Ich hab auch so angefangen, das ich erst 2 Tage Urlaub jede Woche und dann runter auf 1 Tag pro Woche bis mein Resturlaub aufgebraucht war. Das hat mir ungemein geholfen, gleich mit der 5-Tage-Woche wieder einzusteigen hätt ich nicht geschafft.. Drück Dir die Daumen, das alles klappt!
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  #4  
Alt 10.06.2015, 18:47
Nashorn63 Nashorn63 ist offline
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Hallo zusammen
@ KAtja: ......ich habe ne grosse Schachtel Merci und ne " DAnkeschönkarte"
inklusive "Kaffeegeld" abgegeben

@ Bengerl: ja der Resturlaub von 2014 steht Dir eigentlich noch zu, so wie Du es auch schon im Internet recherchiert hast... der müsste dann spätestens bis März 2016 genommen sein, erst dann verfällt er... vielleicht solltest Du so einen
"Gesetzestext" Dir mal ausdrucken und mit zu Deiner Personalabteilung nehmen..,
ansonsten der Tipp von Buzandi bezüglich Betriebsrat ist auch ne gute Idee

@ all: Euch noch nen schönen TAg

LG vom NAshorn
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  #5  
Alt 10.06.2015, 18:52
Bengerl Bengerl ist offline
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Schonmal danke für eure Antworten. Hab mir was vom Internet ausgedruckt und da steht es mit den 15 Monatennach Ablauf des Urlaubsjahres.
Danke
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  #6  
Alt 10.06.2015, 20:12
Benutzerbild von kruemel12
kruemel12 kruemel12 ist offline
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@bengerl:
Der Urlaub steht dir zu! Herr Krümel ist im Vorstand Betriebsrat und hat mir sämtliche Gesetzestexte vorgebetet. Da dir der Urlaub zur Erholung zustand und du dich bei Krankheit ja nicht erholen kannst, ist dieser nachzunehmen, allerdings nur bis Ende März des Folgejahres. Du solltest also erst deinen alten Urlaub wegmachen und dann den neuen – da dir der eben nur bis zu einem bestimmten Termin zusteht. Das ist gesetzlich geregelt und niemand darf dir den einfach streichen. Du wirst ihn ja auch brauchen! Wir haben ein schweres Jahr hinter uns und Erholungspausen noch dringend nötig.
__________________
Egal wie viel Dunkelheit es im Leben gibt, am Ende siegt immer das Licht. FARAH DIBA
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  #7  
Alt 11.06.2015, 08:40
Benutzerbild von allgaeu65
allgaeu65 allgaeu65 ist offline
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Guten Morgen alle zusammen

Nach meinem Motorradurlaub gestern wieder im Büro gewesen und mich durch 158 ungelesene Mails gequält
Jetzt sehe ich wieder Licht und freue mich darauf meine alte Glatzentanztruppe zu sehen. Morgen um 8.20 geht der Flieger nach München. Wir haben ein geiles Programm. Ich werde dann nächste Woche davon berichten

Wünsche Euch allen ein wundervolles Wochenende ohne gesundheitliche Probleme
__________________
Das Leben ist schönund das lassen wir uns nicht kaputt machen
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ahb, bestrahlung, nachsorge


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