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#1
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Hallo Aquila,
ich fürchte, ich kann nicht viel Mut machen, schreibe aber trotzdem, weil ich es besser finde, den Realitäten rechtzeitig ins Auge zu sehen. 1. ob der Eigenbedarf vorgetäuscht war, sieht man erst im Nachhinein. Sollte das der Fall sein, kann man Schadensersatzforderungen stellen. Daher wäre es gut, sämtliche Ausgaben zu protokollieren...vorsichtshalber. Spekulationen darüber, was den Eigentümer bewegen mag, halte ich für Energieverschwendung. 2. Ich bin gerade umgezogen - unfreiwillig. Ich bin auch 100% schwerbehindert und hatte alle diese - wahrhaftigen -Arztbescheinigungen, wie schädlich ein Umzug für mich wär etc. pp. Berge von Papieren... Das hat aber nichts genützt. 4 Anwälte haben mir unabhängig voneinander gesagt, dass man zwar den Auszug durch Prozessieren (hatte bereits Räumungsklage, der Wohnungsmarkt ist hier sehr eng, es war mir nicht gelungen, innerhalb der Kündigungsfrist etwas zu finden) hinauszögern kann - bis auf 3-4 Jahre eventuell, dass aber letzten Endes der Eigentümer Recht bekäme, da in unserem Land das Recht auf Eigentum und seine Nutzung Vorrang habe auch vor den Interessen eines Mieters mit Härtefallregelung. Ich habe dann entschieden, statt jahrelang zu prozessieren (man muß immer nachweisen, dass man eine Wohnung sucht), so bald wie möglich umzuziehen. Das hat in meinem Fall 6 Monate Wohnungssuche rund um die Uhr, enorme Anstrengung und sehr viel Schlaflosigkeit etc.pp. bedeutet. Ich bin nun seit Juni in meiner neuen Wohnung und immer noch nicht von all dem Chaos erholt. Für mich ist es dennoch besser so. Der Druck durch den Vermieter war mir einfach zu hoch. Alles Gute trotz alledem! Brigitte |
#2
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Hm, ich weiß auch nicht, ob man bei begründetem Eigenbedarf dagegen etwas tun kann. Ob ein mehrmonatiger Besuch allerdings unter solchen Eigenbedarf fällt? Das kommt mir ziemlich komisch vor.
Ich glaube auch, ihr solltet euch da nicht so große Hoffnung machen. Du bekommst dazu noch ne PN. LG
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![]() ![]() ![]() ![]() ... I`ll see you when the sun sets!!! |
#3
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Danke für eure Antworten, auch wenn sie alle nicht sehr ermutigend klingen
![]() Ich werde ihr nix davon sagen, ich möchte sie nicht zusätzlich belasten ![]() Einzig einen Tipp habe ich noch von anderer Stelle bekommen, nämlich dass wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, der mehrere Whg hat (wie in diesem Fall auch), er aufgefordert werden könnte, einen anderen Mieter zu kündigen. Einen, wo es sozial verträglicher wäre, quasi. Also eine gesunde Person, in diesem Fall, sofern auch mit Einkommen und auch ohne Kinder usw. Ob das stimmt, ob es von Amts wegen solche Entscheidungen gibt, dass der Vermieter halt jemand anderen kündigen muss, dann, weiß ich natürlich nicht, aber der Anwalt wird danach gefragt werden, denke ich... Plausibel klingt es, aber nicht alles was plausibel ist, ist auch rechtens...
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Mein Schatz... Es ist so ungerecht ![]() Verzeih mir, dass ich Dich nicht retten konnte... |
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