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  #16  
Alt 21.03.2005, 18:50
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo,

die Bescheinigung soll eigentlich auch vom überweisenden Arzt ausgefüllt werden. Schließlich müssen beispielsweise die Leute, die mit dem Taxi fahren müssen auch einen Taxischein bekommen. Und den stellt auch der überweisende Arzt aus und nicht der behandelnde Arzt.

Gruß
Andreas
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  #17  
Alt 27.03.2005, 18:18
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Andreas, bin die ersten 11 Fahrten zur Chemo und damit verbundene Fahrten in die Poliklinik (Blutkontrolle etc.) mit dem privat Pkw gefahren. Krankenkasse hat mir 22 cent pro Km bewilligt. Jedoch wurden pro Strecke ein Eigenanteil in Höhe von 5 € abgezogen. Also 10 € pro Tag. Seit einer Thrompose durch die Chemo fahre ich mit Krankentransport. Ist als Serienfahrt von der AOK bewilligt. Hier muss ich pro Fahrtstrecke eine Eigenanteil von 10 € bezahlen. Hatte auch mal gehört, Eigenanteil nur bei erster und letzter Fahrt. Was stimmt denn nun. AOK sagt bei telefonischer Nachfrage immer: Eigenanteil für jede Fahrt und Richtung 5 €. Gruß Krümel aus Berlin. pkheil@freenet.de
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  #18  
Alt 27.03.2005, 20:50
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Krümel,
lt. Angelika (s.Seite 1) verfährt die AOK nach einem Sozialgerichtsurteil, nachdem auch bei der Chemo für jede Fahrt ein Eigenanteil fällig ist.
Ich finde es erstaunlich, dass ich davon nichts weiß und bislang auch kein solches Urteil finden konnte. Ich bin natürlilch nicht allwissend. Aber ich bearbeite jeden Tag einige FK-Anträge....
Auslegungssache der KK dürfte das auch nicht sein.
Normalerweise zahlt man Eigenanteil in Höhe von 10% der Fahrkosten, mind. 5 und max. 10 EUR.
Ich kenne Chemo nur als Serienfahrt, sodass die erste und letzte Fahrt mit Eigenanteilen belegt wird.
Und so lange ich das angebliche Gerichtsurteil (soll aus 2003 sein) nicht gelesen habe, verfahre ich so weiter. Frag sonst mal nach der gesetzlichen Grundlage.

Merkwürdig finde ich übrigens, dass die AOK die Fahrten mit dem Krankentransport als Serienfahrt genehmigt und dennoch 10 EUR pro Fahrt einbehält. In meinen Augen ein völliger Widerspruch. Hier wird mit Sicherheit ein stat. Aufenthalt vermieden. Daher Eigenanteil nur für die erste und letzte Fahrt. Da solltest Du auf jeden Fall nachfragen.

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen weiterhelfen.

Gruß
Andreas

PS. Im übrigen kommt es oft zu Unstimmigkeiten der Leistungsbewilligung zwischen AOK und Ersatzkassen. Mag an der unterschiedlichen Aufsichtsbehörde liegen. Nur eine Vermutung.
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  #19  
Alt 28.03.2005, 14:27
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

also meine kasse - die barmer - bezahlt die erste & die letzte fahrt überhaupt nicht (eagl, wie viele km). so hab ichs jedenfalls verstanden.

übrigens: frau onko will jetzt nochmal mit prof. strahlemann phonieren. vielleicht schreibt er dann dat zettelchen. sie tuts nicht.

basta!
luci*katze
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  #20  
Alt 28.03.2005, 17:28
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schön, wenn sich einige leute wegen einem Kreuzchen so anstellen......

das wäre eine weitere bearbeitungsvariante, die hinzukäme. so langsam zweifel ich an meiner bearbeitungsweise....;-). kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.

lieben gruß
andreas
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  #21  
Alt 30.03.2005, 02:16
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

ich geb mir die kugel...

es nimmt nämlich kein ende! heute - hatte mich grad strahlungsbreit in die sonne gelümmelt - ne trulla von der kasse anner strippe.

eine riesen-diskussion: die strahlen-klinik führt nämlich anwesenheitsliste aufem selbstgemachten zettelchen marke-word-für-anfänger, das (so sagen die) abschnittsweise vonner kasse abgestrichen wird, wemmer zwischendurch abrechnet.

scheinbar hat bei barmers außer mir aber keiner krebs.

die sagen nämlich (egal wat die klinik sich so denkt): her mit dem original beim zwischendurchabrechnen! machmer nur damit! und weg isset!

die klinik (egal wat die kasse will): für jeden gibts nur ein original, isset weg? beim abrechnen der kasse überlassen, du dummes ding? pech!

kostete mich einen nahkampf mit einer von den strahlenladies sowie anderntags ne audienz beim prof: gnade vor recht - es gab original nr.2 - personengebunden - nur für mich. (und zwei paar neue schuhe von ebay - frustkauf...)

neuer versuch - original nr.2 unterm arm - klar: noch immer ohne kreuz an der beklagten beifahrerstelle - zur kasse, die nexte runde abrechnen. und wieder kleines gerangel ums zettelchen, diesmal mit frau barmer. habe den saal nach heftigster verteidigung stolz incl. original nr.2 wieder verlassen! und dachte schon, dat wars jetzt...

naja, siehe oben.

mußte frau telefon-barmer beim leben meiner hühner schwören, datse zum schluß der strahlerei den wisch auch wirklich bekommt (ja glaubt die, ich hänget mir sonst innen goldrahmen?) sie hat mir mehrfach versichert, welch großet risiko sie dabei eingeht (todesstrafe & schlimmer?), indem sie so leichtfertig auf ne beglaubigte kopie hin fahrtkosten anweist. weil nämlich nicht sie selbst, sondern nur eine ihrer miezen vor ort das heilige zettelchen sehen & berühren durfte.

ich glaub echt diese experten vergessen manchmal, daß hinter jedem zettelchen och ma en mensch stecken könnte. komme vor wut nicht in schlaf

andreas - sag schnell: welche kasse du bist? mir steht grad sehr der sinn nach spontanem kassenwechsel...
luci*katze
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  #22  
Alt 30.03.2005, 08:00
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Hallo luci*katze,

das ist echt unglaublich und wäre ein gefundenes Fressen für die Presse. Es ist total unterschiedlich, wie und was die Leute einreichen. Mal ist es der original Terminzettel, mal eine selbst aufgestellte Liste, mal ne Kopie......Ich glaube nicht, dass sich ein Sachbearbeiter einen Zacken aus der Krone bricht, wenn er sich (wenn er die Angaben auf den eingereichten Unterlagen bezweifelt) mal eben in der Strahlenklinik anruft und sich die Termine bestätigen lässt. Das scheinen echt Leute ohne Verstand und Fingerspitzengefühl zu sein. Die gibt es aber leider überall und mit Sicherheit auch bei uns!!! Mit einem Kassenwechsel tust Du denen nur einen Gefallen. Gibt es eine andere Dienststelle der Barmer in Deiner Nähe? Dann lass Dich dort führen. Oder suche das Gespräch mit dem Dienststellenleiter (aber gaaaaaaanz ruhig und sachlich) oder beschwere Dich schriftlich über die Sachbearbeiter (Namensnennung).
Wenn Du all das nicht möchtest, suche das Gespräch mit einer anderen Krankenkasse bei Dir in der Nähe. Wähle keine, die nur einen Sitz irgendwo in Hintertupfingen hat und die nur telefonisch erreichbar ist. Dafür hast Du zuviel mit der KK zu tun.
Ich drücke Dir die Daumen, dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat!!!!!!!
Lieben Gruß
Andreas
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  #23  
Alt 30.03.2005, 10:27
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Hallo luci*katze,

lass Dich von Deiner KK nicht ärgern.
Lass doch einfach das Taxiunternehmen mit der Kasse direkt abrechnen.
Mach Dir in einfach Word ein Formblatt mit Deinem Namen, Adresse, Adresse der Strahlenpraxis und dann Datum, Fahrkosten und Unterschrift.
Du unterschreibst dann jede Fahrt und bestätigst den Preis, der auf dem Taxameter steht.
Du brauchst nicht mehr selbst Geld mitnehmen (Trinkgeld ist ok) und den Ärger mit der Kasse hat das Taxiunternehmen.
Und glaub mir, die ärgern sich nicht lange, denn dann hat die Kasse sehr schnell Ärger.
Bei mir ging dieses genau so. Der Vorschlag kam übrigends von meinem Taxifahrer.

Lieben Gruß
Wolfgang
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  #24  
Alt 30.03.2005, 14:12
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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danke andreas & wolfgang!

nein andreas, eigentlich war der kassenwechsel ein joke. ich tu doch der kasse bloßn gefallen, wenn ich wechsele...

schon allein deshalb werd ich 100 jahre alt werden & unmengen von teuren medikamenten konsumieren, bloß um mich zu rächen!

ich werd privat gefahren lieber wolfgang. aber jetzt ist es auch egal: nur noch 2 mal *jubel*, freitag ists vorbei.

glückliche müde luci*katze
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  #25  
Alt 03.04.2005, 08:20
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Hallo,
ist alles richtig. Das Problem ist nur (abgesehen, dass die Strahlentherapie bei Luci bereits gelaufen ist) nicht mal die Bestätigung für die Notwendigkeit einer Begleitperson bekommen hat. Da werden die Ärzte (wenn sie nichtmal das als notwendig ansehen) keinen Taxischein ausstellen!!!!!!!

Lieben Gruß
Andreas
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  #26  
Alt 03.04.2005, 17:51
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Birgit8 Birgit8 ist offline
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LieberAndreas,lieber Wolfgang,


wie versprochen melde ich mich mit dem Bescheid meiner Kasse
zu meinem Einspruch .Er wurde abgelehnt.
Wörtlich:
"Mit den zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Änderungen (GMG)
ist eine Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch bei bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Bei Strahlen-und Chemotherapien kann davon ausgegangen werden,dass
diese aufgrund der med.Entwicklung in der Regel ambulant erbracht
werden.Es handelt sich daher um keine stat.Krankenhausbehandlung ersetzende Massnahme im Sinne des §60 des Sozilagesetzbuch V(Serienbehandlung)..............."

Ja,damit werde ich also zur Behandlung laufen.50 Euro in der Woche
habe ich nicht.Wenn ich Strassenbahn fahre ,muss ich für die
kurze Strecke 2x umsteigen.
Soviel zum Sozialstaat.

Viele Grüsse Birgit
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  #27  
Alt 03.04.2005, 21:16
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Birgit,

Klage einreichen lassen!!
Und Krankenkasse wechseln.
Erklär Deinem Arzt, ob Er das verantworten kann?.
Er soll Dich stationär einweisen. Dann mußt Du zwar auch zuzahlen, aber die Krankenkasse zahlt unmengen.

Lies doch bitte noch mal das was Andreas geschrieben hat.

Lieben Gruß
Wolfgang

PS ich frag noch mal genau bei meiner KK
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  #28  
Alt 03.04.2005, 21:46
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Birgit,
das ist doch mal was für die Presse. Ich finde es den Oberhammer.
Gerade bei der Strahlen- und Chemotherapie DÜRFEN die meisten Patienten AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN NICHT SELBST FAHREN ODER ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL NUTZEN. Setze selbst eine solche Stellungnahme auf und lass deinen Arzt das gegenzeichnen.
Und wenn Du nicht in der Lage bist dir jeden Tag ein Taxi zu leisten (wer kann das schon), was dann? Dann wird der Arzt dich stationär einweisen. Einige Kassen geben soviel Geld für Bauchtanzkurse und ähnlichen Schwachsinn aus, aber dafür nicht? Tut mir leid. Versteh ich nicht.
Ich kann mich Wolfgangs Meinung nur anschließen. Reiche erneut Widerspruch ein. Der landet dann vor dem Widerspruchsausschuss, der von KassenMITGLIEDERN und nicht von Angestellten besetzt ist. Vielleicht haben die etwas Fingerspitzengefühl.
Kennst du jemanden, der bei der Presse arbeitet? Ich könnte ausrasten.
Mir fällt gerade noch was ein:
Es gibt sogenannte hochfrequente Behandlungen, bei denen die FK auch zur amb. Behandlung gezahlt werden. Unter hochfrequent versteht man, wenn beispielsweise über mind. 6 Wochen mind. 2 mal pro Woche der Arzt aufgesucht werden muss (so handhaben wir das zumindest. vielleicht ist das ja auch wieder Auslegungssache). Dann soll der Arzt das als hochfrequente Behandlung deklarieren. Oder frage deine Kasse, was die unter hochfrequente Behandlung verstehen. Ich bin mal auf die Antwort gespannt.

Liebe Grüße und ich drücke alle Daumen.
Andreas
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  #29  
Alt 04.04.2005, 11:05
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Liebe Birgit,
jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazugeben.
Ich habe im Januar 2004 Bestrahlungen bekommen und bin mit dem eigenen Auto gefahren. Ich hatte eine Terminkarte, auf der alle Termine eingetragen und abgezeichnet wurden. Hinterher habe ich das bei der Kasse (BKK Pfalz) eingereicht und ohne Problme pro km 0,22 Euro bekommen, abzüglich meiner Selbstbeteiligung für die erste und letzte Fahrt.
Diese berühmten "Ausnahmefälle" bei der Kostenübernahme beziehen sich nach meinen Informationen auf sog. Serienbehandlungen, wie z.B. Chemo und Bestrahlung.
Mein Tipp:google Dich zur "Gesundheitsreform" durch und suche nach "Fahrtkosten".
Gruß
Ute
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  #30  
Alt 04.04.2005, 11:35
Ute_G Ute_G ist offline
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Registriert seit: 24.05.2004
Beiträge: 88
Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Ich hab noch was gefunden im Internet:

Regelungen zur Fahrtkostenerstattung

Mit der Gesundheitsreform, die zum Jahreswechsel in Kraft trat, wurde beschlossen, dass die Krankenkassen mit wenigen Ausnahmen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht mehr übernehmen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22. Januar 2004 entschieden, welche Patientinnen und Patienten von dieser Regelung ausgenommen sind:
· Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie fahren müssen
· Dialyse-Patienten
· Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG),
blind sind (Bl)
oder besonders hilfsbedürftig sind (H).
Auch in diesen Fällen müssen die Fahrten zuvor durch die Krankenkasse genehmigt werden. Als Eigenbeteiligung müssen die Patienten maximal 10 Prozent der Fahrtkosten zuzahlen (mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro pro Fahrt).
Informieren Sie sich vor der nächsten Fahrt zur ambulanten Behandlung bei Ihrer Krankenkassen über die genauen Regelungen.

Und noch was von BKK-online:
Fahrkosten
Weiter beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „AG“, „BI“, oder „H“ bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.
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