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#1
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Hallo Lemmi,
wie BarbaraO schon geschrieben hat, ist der Begriff Kur veraltet, es gibt nur noch in Einzelfällen und hauptsächlich für alte Menschen offene Badekuren. Die Anschlußheilbehandlung soll unmittelbar im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt bzw. die Bestrahlung anschließen, zwei bis maximal fünf Wochen dürfen dazwischen liegen, je nach Kostenträger. Im kommenden Jahr hast Du dann in jedem Fall einen Anspruch auf eine Nachsorge-Reha, wobei der Antrag spätestens am letzten Bestrahlungstag des Vorjahres beim zuständigen Kostenträger eingegangen sein muß. Dieses hast Du offensichtlich verpaßt, da Du angibst, im Dezember 2004 zur AHB gewesen zu sein. Natürlich kannst Du aber trotzdem einen Antrag auf Nachsorge-Reha stellen, der sicherlich auch bewilligt wird, weil es die erste Nachsorge-Reha nach AHB ist. Du kannst den Antragvordruck bei der BfA anfordern, einen Teil davon mußt Du selbst ausfüllen, einen Teil Dein Arzt und einen Teil die Krankenkasse. Die BfA hat Verträge mit einigen Kliniken, so daß Du nicht überall hin kannst, aber wenn Du eine Wunschklinik hast, kannst Du bei der BfA vorher telefonisch nachfragen, ob die Klinik o. k. ist. Viel Erfolg und liebe Grüße Milena |
#2
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Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon weiter. Gibt es wieder einen Termin den ich nicht verpassen darf um eine Nachsorge Reha zu beantragen, oder ist das jetzt egal , da ich den erstern Termin ja wohl verpasst habe. (OP in 05/04 AHB in 12/04)
Danke
__________________
Lemmi |
#3
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Hallo Lemmi,
nein, jetzt kannst Du keine Termine mehr verpassen. Es ist nur so, daß wenn Du den Antrag innerhalb der genannten Frist gestellt hättest, wäre die Reha auf jeden Fall bewilligt worden. Jetzt und auch für alle weiteren Nachsorge-Rehas gilt das Ermessen des Kostenträgers, wobei Dir sicherlich die Reha bewilligt wird, weil Du zum einen arbeitest (und die BfA hat ja ein Interesse daran, weiter Rentenbeiträge von Dir zu erhalten - außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" und es könnte ja sein, daß Du ohne Reha demnächst einen Rentenantrag stellen würdest, weil Du ganz einfach nicht mehr kannst ...) zum anderen hast Du Mehrfacherkrankungen. Dein Arzt soll Dir also in dem Reha-Antrag bescheinigen, daß eine Reha zwingend notwendig ist, um Deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Kannst ja mal berichten, ob es geklappt hat. Liebe Grüße Milena |
#4
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Hallo Lemmi,
wenn der Kostenträger bei den 200 Km im Umkreis stur bleibt, kannst du ihm ja vielleicht anbieten, die Bahnkosten/Benzinkosten ganz oder ab 200 km selber zu übernehmen. Ich habe gehört, dass sich die Versicherungsträger oft damit einverstanden erklären. Viel Glück Rubbelmaus |
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