AW: Kostenerstattung
Hallo Maria,
es ist richtig: die Kassen müssen im Zuge wirtschaftlichen Denkens und HAndens Fahrtkosten nur bis zum nächstgelegenen Behandler zahlen. Es gibt eigentlich keinen Grund, warum sie weitere Strecken aus unser aller Kassenbeiträge finanzieren sollte, wenn es einen näheren Behandlungort gibt. Nach meiner Erfahrung kann auch ein Arzt keine ärztliche Begründung für die weitere Strecke anführen. Die Wahl ist die persönlcihe Entscheidung des Patienten und liegt in deren Verantwortung.
MAnchmal zieht als Begründung die Teilnahme an einer Studie, die nur in der weiterentfernten Behandlungsstätte durchgeführt wird. Aber Vorsicht: in diesem Fall gibt es großen Streß mit den KAssen, da sie Studienfahrten überhaupt nicht bezahlen müssen, sondern zu recht von den Pharmafirmen erstattet werden müssen.
Eine ärztliche Bescheinigung, dass die Behandlung nur dort gemacht werden kann ist in Deinem Fall abwegig, denn Du schreibst ja von einer näher gelegenen Möglichkeit.
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
|