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Alt 02.04.2006, 01:01
inter inter ist offline
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Ort: Kassel
Beiträge: 156
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Zitat:
Zitat von PetraK
Antrag auf Reha 4.2005, Ablehnung und Widerspruch 6.2005, Gutachter 7.2005, endgültige Ablehnung 10.2005.
Danach Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, musste im Dezember zu 2 Gutachtern (Neurologe und Internist), Ablehnung 1.2006, dann sofort Widerspruch über den VdK, der hat dann die Gutachten angefordert....
Inter grüßt freundlich PetraK und die anderen alle :-)

und meint:
es sei wichtig, wenn man (wenigstens annähernd) sein Alter mit dazu schriebe. Dann würde uns nämlich allen deutlich auffallen, daß das Befürworten und Ablehnen von Rentenanträgen sehr wohl etwas mit dem Alter des Antragstellers zu tun hat.
Je jünger, umso restriktiver und schwieriger und den Grund kann man sich ja ausmalen.
So kann es sein, daß eine Patientin um die 55 mit "nur einem einfachen Brustkrebs" gleich und voll die Rente bewilligt kriegt, während viel schwerere Fälle mit Rezidiven und Metastasen weit davon entfernt scheinen.
Wäre doch wünschenswert, daß ein V.d.K. oder andere überregionale Vereine eínmal diese ZUsammenhänge aufdeckt und öffentlich macht.
Eine Statistik wäre auch nicht schlecht.
Was meint Ihr?
Es ist wichtig, wenn man die richtigen Argumente hat in einem Widerspruchsverfahren und die können nur dann stichhaltig und überzeugend, vielleicht sogar entwaffnend sein, wenn sie tatsachenbasiert sind und genau recherchiert wurden.
Ich finde diese unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen, sowohl für eine Berentung wie auch die Zuerkennung eines Grad der Behinderung skandalös und nicht tragbar.
Da wird offen mit zweierlei Maß gemessen, alle wissen's und keiner tut was?
Auf in den Kampf :-))
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