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#2
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Eine Anschlussheilbehandlung wird beantragt vom Krankenhaus, in dem die Therapien stattfinden.
Allerdings erst dann , wenn abzusehen ist, wann die Therapien beendet sein werden. Die AHB muss innerhalb 2 Wochen nach Ende der Therapien angetreten sein,in Einzelfällen innerhalb 4 Wochen. Aber Ihr könnt Euch auf jeden Fall schon mal einen Termin bei der Sozialarbeiterin des Krankenhauses geben lassen, die weiss über diese Sachen Bescheid. Alles Gute |
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