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#3
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Danke für die Antwort.
Ich schreibe jetzt erstmal die Antwort auf die 2te Anhörung. In dieser erwähne ich erstmal die Folgesymptome und die Schwerhörigkeit und das wir eine mind. 50% Behinderung für angemessen halten. Ich könnte schon fast wetten, dass sie trotzdem auf die 20% pledieren. Ämter hlat. Sollte ich die weiteren Schritte, das Sozialgericht und/oder den Sozialverband, erst in dem Widerspruch erwähnen oder jetzt schon? Danke! |
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