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Alt 22.10.2008, 17:30
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Dazu möchte ich ergänzend bemerken, dass es bereits im Laufenden Jahr Bemühungen seitens der GKV gab, bei Personen, die sich freiwillig weiterversichern wollten, KEINEN Anspruch auf Krankengeld abzuschließen.

Vielmehr wurde diese Option in meinen Fällen ( betreue Existenzgründer/innen) nicht erwähnt oder bei Nachfrage darauf hingewiesen, dass man das doch viel günstiger privat machen könne.

Dabei wurde ein entscheidender Unterschied nicht erwähnt:
erhält der gesetzlich Versicherte Krankengeld, ist er für diesen Zeitraum beitragsfrei gestellt. Das heißt, es müssen keine KV Beiträge bezahlt werden.

In der PKV ist es so, dass bei Krankengeldbezug der Beitrag weiter läuft.
Dies muss man auch bei der Höhe des privaten Krankengeldes mit bedenken.

Die meisten privaten Krankenkassen prüfen übrigens im Leistungsfalle sehr genau, ob das erzielte Einkommen mindestens so hoch ist, wie das abgesicherte Krankengeld.
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