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#1
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Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt ![]() |
#2
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ich bin jetzt dummerweise nicht einmal ansatzweise so firm in der terminologie wie du - deshalb habe ich dein posting auch leider nicht verstanden. babs hatte ich so verstanden, dass die theorie der "sofortigen streuung" überholt ist und ich deshalb außer einer doppelten, vermutlich saftigen rechnung keine weiteren nachteile aus dem zweifachen schneiden zu erwarten habe. verstehe ich dich richtig, dass du anderer meinung bist? ein dickes dankeschön auch an dich dafür, dass du dich mit meiner frage auseinandergesetzt hast, liebe grüße, ulli :-) Geändert von °°ulli°° (12.07.2009 um 16:36 Uhr) |
#3
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Hallo Micha54,
gebe nicht immer deinen Senf dazu!!!!!!!!! Ich schrieb nur die Veränderung wird entfernt, damit meinte ich das komplette Mal. Eine Biopsie da wird nur ein Stück vom Mal entfernt und nicht alles, da hast du etwas verwechselt. Mit deinen Aussagen verunsicherst du Neue hier im Forum. Mit vorzüglicher Hochachtung!!!! -babs_Tirol-
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938 -Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden- |
#4
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liebe babs,
ich will jetzt ganz sicher überhaupt keinen unfrieden hier stiften.... ![]() bin jetzt nur ein wenig verwirrt ob eurer aussagen - nochmal kurz und knapp: bei mir wurde die dysplasie (in unkenntnis, dass es sich um eine solche handelt) vor drei wochen erst unvollständig (nur etwa zur hälfte) entfernt. die vollständige entfernung mit sehr großzügigem schnitt erfolgte dann am letzten freitag. meine ängste beziehen sich auf die zeit, als ich quasi eine noch halb vorhandene dysplasie über einen zeitraum von gut zwei wochen am bein hatte. vielleicht hatte ich mich als laie auf dem gebiet zu unklar ausgedrückt? liebe grüße in die runde ulli (die mehr als froh ist, ein solches forum gefunden zu haben) ![]() |
#5
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Hallo °°ulli°°,
in meinem ersten Beitrag habe ich es dir doch eigentlich schon erklärt, oder? Ausserdem ist eine Dysplasie noch nicht bösartig und es wurde nur vorsichtshalber nachgeschnitten, damit es sich nicht zu Krebs entwickeln kann. Ich leide am dysplastischen Naevussyndrom, mir wurden in den vergangenen 21 Jahren schon so an die 85 Male entfernt, leider waren auch 4 Melanome und ein Basaliom dabei. Diesbezüglich weiß ich wirklich wovon ich spreche. Am Mittwoch wurden mir auch wieder 2 veränderte Muttermale entfernt. Am 17.7. werden nochmals 4 weitere veränderte Muttermale entfernt. LG -babs_Tirol-
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938 -Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden- |
#6
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Somit halte ich jetzt mal fest:
Zum Thema: Dysplasie wurde im ersten Gang nur unvollständig, im Nachgang präventiv vollständig entfernt. Da nicht bösartig, kann also auch nichts gestreut haben. Zum Umgang miteinander.... ... möchte ich doch kurz aber prägnant darauf hinweisen, dass hier jeder seinen Senf dazu geben kann und Senf nunmal nicht jedem schmeckt. Für das Zudrehen der Senftube bin allerdings ich hier das Fingerchen am Deckel..... Das nächste Off-Topic-Posting führt im übrigen zur Schließung des Thread....
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#7
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Hallo Ulli,
ich kann Dir zu Deinem eigentlichen Thema nicht ganz so viel sagen, was mich aber wundert ist, wenn Dein Hautarzt schon "weissen Hautkrebs" vermutet hat, auch bei diesem muss man doch ordentlich alles rauschneiden, so dass praktisch die Ränder frei von Krebs sind. Also warum hat er nicht gelich alles richtig rausgeschnitten, wäre irgendwie logischer?! Weisst Du ich hatte weissen Hautkrebs, ich weiss also von was ich spreche. Und Punkt zwei, von dem Du sprachst, von dem Hautcheck in der Uniklinik, wenn Du gesetzlich versichert bist, wird das wohl nichts. Ich habe auch zu einer Uni gewechselt in die Sprechstunde, aber die machen den gesetzlichen Hautcheck nicht, da nur die niedergelassenen Hautärzte das machen dürfen und abrechnen dürfen! Das war für mich auch ein Wunder. Oder Du lässt es in der Privatsprechstunde machen, das kostet bei uns jedenfalls 58,-EUR. Ich war darüber sehr verwundert, aber was solls, wenn es der Gesundheit dient... Alles Gute für Dich |
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