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  #1  
Alt 22.01.2010, 21:34
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micha54 micha54 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Annie,

hast Du ein "G" oder was ähnliches im Ausweis ? Bzw. braucht man so ein Kennzeichen für die 900€ ? Jedenfalls, wenn Du den Anspruch hast kannst Du wohl beides absetzen.

Ich werde wohl auch bald meine Steuer machen, da sollte ich das dann wissen

Halt uns mal auf dem laufenden, obs bei Dir geht.

Gruß,
Michael
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  #2  
Alt 23.01.2010, 10:55
malaba malaba ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Annie,

ab GdB 80 gibt es Sonderregelungen. Es werden nicht alle Privatfahrten anerkannt. Die Bahncard 50(25?) gibt es dann auch um die Hälfte.

Hier ist eine gute Übersicht:

http://www.steuer.niedersachsen.de/S....html#anchor10

Liebe Grüße
malaba
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  #3  
Alt 23.01.2010, 16:59
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micha54 micha54 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo malaba,

danke für den Link, das sieht ja recht übersichtlich aus.
Also ab 80% gibt es die 900€ auch ohne "G".

Gruß,
Michael
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  #4  
Alt 25.01.2010, 09:17
Jürgen1969 Jürgen1969 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Miteinander,

auch ich habe mich mit dem Thema beschäftigt.
Ab 80% oder 70% mit G kann man noch die 900.- EUR für Privatfahrten geltend machen. Weiterhin sammle ich alle Belege von Rezepten, die NICHT mit der eigentlichen Krankkeit zu tun haben. All dies versuche ich dann abzusetzen. Aber Ihr müsst alle bedenken, dass ein Eigenanteil hier angesetzt wird, je nach Lebenssituationzw. 1-5%. Bei mir sind es 3 Prozent, weil ich 2 Kinder habe. 3 % vom zu versteuernden Bruttojahresgehalt.Wenn überhaupt, wird hier nicht viel bleiben, leider. Aber ich versuche es.
Der Freibetrag, der jedem von uns zusteht( bei 80 % sind das 1260.-) wird ohne Eigenanteil angerechnet.
Sobald ich dann den Steuerausgleich gemacht habe, melde ich mich dazu.
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  #5  
Alt 25.01.2010, 09:25
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micha54 micha54 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Jürgen,

Du schreibst so vielsagend
Zitat:
Weiterhin sammle ich alle Belege von Rezepten, die NICHT mit der eigentlichen Krankkeit zu tun haben.
Kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen, wie Du das meinst ? Baldrian zum Einschlafen ? Kopfschmerztabletten ? Ginko ? Naevi-Pflaster ?

Gruß,
Michael
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  #6  
Alt 25.01.2010, 09:53
Jürgen1969 Jürgen1969 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Micha,

ja, alles was im jahr 2009 angefallen ist, von Praxisgebühren, meine Schindeltabletten, Paracetamol, Ginko, Antibiotika bei Mittelohrentz., Bronchipret...( auch die Rezeptgebühren von meiner Frau)
All das habe ich gesammelt. Ob das aber zusätzlich zu den 900.- EUR für die bereits erwähnten Privatfahrten anerkannt wird, weiß ich leider noch nicht. Kann ich daher erst nach dem Steuerausgleich berichten, so gegen März/ April. Wir müssen uns daher gedulden.
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  #7  
Alt 25.01.2010, 14:09
rita33 rita33 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo,

irgendwo habe ich (vielleicht auch hier) gelesen, dass man die Hin- und Rück(!)fahrt zur Arbeit bei der Steuer angeben kann. Wäre interessant, da ich einige Km zurücklegen muss, um zur Arbeit zu kommen.

Grüsse
rita
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