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#1
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Hallo
Utrlaubsanspruch hat man erst, wenn man mindesrens einen Tag im Jahr gearbeitet hat. In der Wiedereingliederung bist da ja Au und bekommst wenn man nicht ausgesteert ist, Geld von der KK Sobald deine Wiedereingliederung beendet ist, und du auch nur einen Tag gearbeitet hast hast du Urlaubsanspruch (zumindest im Öffentlichen Dienst) LG Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#2
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Hallo,
das läuft bei mir anders. Ich bekomme für jeden Monat den ich krank geschrieben bin , auch während der Wiedereingliederung, Urlaub. Vielleicht verstehe ich das mit dem ausgesteuert sein auch falsch. laut dem letzten EU- Urteil hat doch jeder Arbeitnehmer während einer Erkrankung einen Urlaubsanspruch. Lieber Gruß Ute
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Meine Tochter Melanie + 31.10.2009 14.54 Uhr Du durftest nur 17 Jahre alt werden. Ich werde dich immer in meinem Herzen haben!!! www.darkprincess-melaniehuemmer.de |
#3
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Hallo Salute,
danke für deinen Tip, aber ich bin schon seit 2005 Mitglied beim VDK. Damals hatte ich schon einmal einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt, der dann nach 5 Gutachtern, Widerspruch und Klage trotz des guten VDK-Anwalts nach über 2 Jahren mit einer Abweisung der Klage endete. Dieses Verfahren vor Gericht war eines der schlimmsten Dinge, die ich je erlebt habe und deshalb will ich dieses Mal alles richtig machen...... Liebe Grüße Petra |
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